Urteil

Beihilfe muss Kosten für zweiten Therapiesitz zahlen

Veröffentlicht:

STUTTGART. Wenn der tägliche Transport eines Therapiesitzes für ein behindertes Kind von der Wohnung in Schule oder Kindergarten nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich ist, muss die Beihilfe entsprechend der GKV für die Kosten eines zweiten Sitzes zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Die Beihilfe korrespondiere mit der der GKV. Hier habe aber das Bundessozialgericht bereits 2011 entschieden, dass die Kasse zur Ausstattung des Kindes mit einem weiteren, im Kindergarten zu deponierenden Therapiestuhl verpflichtet sein kann.

Für die Beihilfe könne dann nichts anderes gelten. (mwo)

Az. VG Stuttgart: 1 K 15565/17; BSG: B 3 KR 8/11 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag

Privatisierung des Pflegerisikos: Irrweg mit Ansage

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie Myalgien

Das sind die Red Flags bei Muskelschmerz

Lesetipps
Pneumologen hoffen seit Langem, dass man die Entzündung bei COPD endlich in den Griff bekommen und „das Übel an der Wurzel packen“ kann.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Inflammation in den Griff kriegen

COPD: Welche Neuerungen in der Therapie und Diagnostik stehen an?

Eine Frau hat Schwierigkeiten, ihre Jeans zu schließen, nachdem sie zugenommen hat.

© Alfonso Soler / stock.adobe.com

Adipositas-Medikamente

Rascher Gewichtsanstieg nach Absetzen von Semaglutid & Co.