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Zwangsbehandlung

Berlin passt Unterbringung Vorgaben an

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Gesetz für psychisch Kranke wird in Berlin überarbeitet und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zwangsbehandlung und -medikation angepasst.

"Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" soll das neue Regelwerk heißen, das die alten Vorschriften aus dem Jahr 1985 ablösen soll. Der Entwurf wird nach einem Beschluss des Senats ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Durch die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen und das Entstehen neuer Hilfsstrukturen für psychisch kranke Menschen seien Neuregelungen nötig geworden, heißt es aus dem Haus von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).

Zudem stelle das Bundesverfassungsgericht Forderungen bei Zwangsbehandlungen auf. Diese Vorgaben beeinflussten auch die Unterbringung von psychisch Kranken.

Das Gesetz soll die Patientenrechte stärken, Regelungen in Bezug auf den Alltag von psychisch kranken Rechtsbrechern im Maßregelvollzug modifizieren und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. (juk)

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