Verbot gelockert
Besuche in hessischen Heimen werden wieder erleichtert
Nach vier Wochen generellem Besuchsverbot gelten in Kürze neue Bestimmungen. Allerdings unter strengen Auflagen zum Schutz der Bewohner.
Veröffentlicht:Wiesbaden. Die Landesregierung will den Zugang zu Pflege- und Altenheimen wieder leicht lockern. Nachdem zum 1. April ein generelles Besuchsverbot für den Besuch verhängt worden war, sollen nun ab 4. Mai wieder Kontakte für die Bewohner möglich sein.
Allerdings mit strengen Auflagen zum Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Dienstag betonten: So gilt das Besuchsrecht nur für eine Stunde pro Woche für nahe Angehörige oder enge Bezugspersonen. Besucher müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen, der mindestens OP-Masken-Standard erfüllt. Jedes Heim muss zudem ein individuelles Schutzkonzept nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts und des Sozialministeriums in Wiesbaden erarbeiten.
Zu den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Krankenhäuser teilweise wieder für den Regelbetrieb zu öffnen, sagte Klose, Lockerungen würden im Austausch mit dem Planungsstab abgewogen. Ergebnisse seien im Laufe der nächsten Woche zu erwarten.
In Hessen ist laut Klose inzwischen ein zweites Versorgungsgebiet (von landesweit sechs) auf die „Stufe 2“ eines vierstufigen Systems gehoben worden. Nach Frankfurt/Offenbach gelte dies nun auch für die Kliniken in Darmstadt und den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis, Bergstraße und Groß-Gerau. Sprich, mehr als 50 Prozent der Bettenkapazitäten für COVID-19-Patienten sind erschöpft, weitere Intensivbetten müssen geschaffen oder Verlegungen in andere Gebiete erwogen werden.
Insgesamt gebe es aktuell 13 .064 freie Betten (inklusive der Beatmungs- und Intensiv-Überwachungsbetten) in Hessen, 861 COVID-19-Patienten würden in Krankenhäusern versorgt. Mit Stand Dienstagnachmittag gab es 8057 bestätigte Infektionen und 336 Todesfälle. (bar)