Schleswig-Holstein

Besuchsverbot in Pflegeheimen wird im Norden gelockert

Schritte zurück in die Normalität: Besuche in Pflegeheimen in Schleswig-Holstein sind unter Auflagen erlaubt. Und: Kliniken dürfen wieder elektive Eingriffe durchführen.

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Kiel. Nach Hessen plant auch Schleswig-Holstein Ausnahmeregelungen vom Betretungsverbot in Pflegeheimen. Ab vierten Mai sollen Besuche einer Person, eventuell mit einer Begleitperson, für maximal zwei Stunden erlaubt werden. Auch Kontakte in Einrichtungen der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe sollen erleichtert werden.

Für die Besuchsregelungen gelten strenge Hygienevorschriften. „Neben dem Erfordernis, gerade alte Menschen in Pflegeheimen zu schützen, müssen diese auch vor Vereinsamung bewahrt werden“, begründete Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) den Schritt.

Elektive Eingriffe wieder möglich

Außerdem sind in den Krankenhäusern zwischen Nord- und Ostsee elektive Eingriffe grundsätzlich wieder erlaubt. Ein Viertel der intensivmedizinischen Betten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit werden allerdings weiterhin für COVID-19-Patienten vorgehalten. Die Krankenhäuser stellen derzeit auf den Routinebetrieb um und achten dabei auf eine räumliche Trennung zwischen Regelbetrieb und der stationären Behandlung von COVID-19-Patienten. Deren Zahl hat sich in den vergangenen Wochen kontinuierlich verringert und liegt inzwischen unter 50 Prozent des bisherigen Höchststandes.

Am 30. April befanden sich noch 74 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung in Schleswig-Holsteins Krankenhäusern. Von insgesamt 2685 bis zu diesem Tag gemeldeten Infizieren im Norden gelten nach Schätzungen des RKI 2100 als genesen. 106 Menschen mit COVID-19 aus Schleswig-Holstein sind gestorben. (di)

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