Arbeitsschutzverordnung

Unternehmen müssen im Corona-Herbst doch kein Homeoffice anbieten

Das Arbeitsministerium ändert die geplante Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Herbst: Die Pflicht zum Homeoffice-Angebot entfällt demnach. Auch Tests können, müssen aber nicht vorgehalten werden.

Veröffentlicht:
Arbeiten im Homeoffice: Eine Rückkehr zur Pflicht soll es jetzt offenbar nicht mehr geben.

Arbeiten im Homeoffice: Eine Rückkehr zur Pflicht soll es jetzt offenbar nicht mehr geben.

© Julian Stratenschulte/dpa

Berlin. Nach massiver Kritik hat das Bundesarbeitsministerium die Corona-Arbeitsschutzverordnung geändert. Demnach sollen Unternehmen nur noch prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Tests anbieten, um Beschäftigte vor Infektionen am Arbeitsplatz zu schützen. Das habe das Kabinett am Mittwoch beschlossen, teilte das Ministerium mit.

Ein früherer Verordnungsentwurf hatte noch eine grundsätzliche Rückkehr zur Pflicht eines Homeoffice-Angebots enthalten. Die Verordnung soll ab 1. Oktober gelten und am 7. April 2023 enden.

Informationspflichten beim Impfen

Wie das Ministerium weiter erklärte, müssen die Betriebe Hygienekonzepte „angepasst an die konkrete Situation“ auflegen. Es heiße weiterhin: „Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften“. Die Maskenpflicht solle überall dort greifen, wo andere Maßnahmen nicht möglich seien oder nicht ausreichten.

Betriebsbedingte Kontakte seien einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.

Zudem müssten Arbeitgeber weiterhin über Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeit einer Impfung informieren. Impfungen müssten auch während der Arbeitszeit möglich sein.

„Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ansteckungen im Betrieb würden so verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse