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Arbeitsschutzverordnung

Unternehmen müssen im Corona-Herbst doch kein Homeoffice anbieten

Das Arbeitsministerium ändert die geplante Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Herbst: Die Pflicht zum Homeoffice-Angebot entfällt demnach. Auch Tests können, müssen aber nicht vorgehalten werden.

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Arbeiten im Homeoffice: Eine Rückkehr zur Pflicht soll es jetzt offenbar nicht mehr geben.

Arbeiten im Homeoffice: Eine Rückkehr zur Pflicht soll es jetzt offenbar nicht mehr geben.

© Julian Stratenschulte/dpa

Berlin. Nach massiver Kritik hat das Bundesarbeitsministerium die Corona-Arbeitsschutzverordnung geändert. Demnach sollen Unternehmen nur noch prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Tests anbieten, um Beschäftigte vor Infektionen am Arbeitsplatz zu schützen. Das habe das Kabinett am Mittwoch beschlossen, teilte das Ministerium mit.

Ein früherer Verordnungsentwurf hatte noch eine grundsätzliche Rückkehr zur Pflicht eines Homeoffice-Angebots enthalten. Die Verordnung soll ab 1. Oktober gelten und am 7. April 2023 enden.

Informationspflichten beim Impfen

Wie das Ministerium weiter erklärte, müssen die Betriebe Hygienekonzepte „angepasst an die konkrete Situation“ auflegen. Es heiße weiterhin: „Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften“. Die Maskenpflicht solle überall dort greifen, wo andere Maßnahmen nicht möglich seien oder nicht ausreichten.

Betriebsbedingte Kontakte seien einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.

Zudem müssten Arbeitgeber weiterhin über Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeit einer Impfung informieren. Impfungen müssten auch während der Arbeitszeit möglich sein.

„Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ansteckungen im Betrieb würden so verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden. (hom)

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