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Katholische Kirche

Bischöfe geben Gewerkschaften Mitspracherecht

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WÜRZBURG. Zwei Jahre nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) will die katholische Kirche nun die Gewerkschaften mit in ihre tarifähnlichen Entscheidungen einbeziehen. Das hat jetzt die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen.

Bei der katholischen Kirche werden die Arbeitsbedingungen nicht über Tarifverträge, sondern in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Die Kirchen sehen dies von ihrem Selbstbestimmungsrecht gedeckt, die Gewerkschaften dagegen pochen auf Koalitionsfreiheit und Streikrecht.

2012 hatte das BAG diese widerstreitenden Grundrechte in eine Kompromissformel gebracht. Danach dürfen die Kirchen ihren arbeitsrechtlichen Sonderweg beibehalten, wenn sie die Gewerkschaften einbeziehen.

Nach dem VDD-Beschluss können sich künftig auf Arbeitnehmerseite in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen auch Gewerkschafter beteiligen. (mwo)

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