Bremen plant Obduktionspflicht bei Kindern
BREMEN (cben). Bremen will als erstes Bundesland die Obduktionspflicht bei Kindern einführen, um potenzielle Kindesmisshandler abzuschrecken. An den Plänen scheiden sich die Geister.
Veröffentlicht:Die Obduktion soll dazu dienen, eventuelle Kindesmisshandlungen zu erkennen und aufzuklären. Man verspreche sich zudem eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter, hieß es aus dem Gesundheitsressort. Betroffen sind alle Kinder unter sechs Jahren, die ohne Vorerkrankungen oder äußere Zeichen von Verletzung tot aufgefunden werden. Auslöser war der gewaltsame Tod des Jungen Kevin im Jahr 2006 (wir berichteten).
Der Bremer Landesverband des Kinderschutzbundes kritisierte die Pläne. Die Angehörigen gestorbener Kinder würden unter Generalverdacht gestellt, so Andreas Bröcher, Geschäftsführer des Bundes in Bremen. "Das ist eine Aushebelung des Einverständnisses der Eltern." Die Eltern seien ohnedies traumatisiert, eine Pflichtobduktion sei unvertretbar.
Die Deutsche Kinderhilfe dagegen unterstützt die Bremer Pläne. Wenn die Obduktion "zum Standard geworden ist und den Eltern entsprechend vermittelt wird, handelt es sich weder um eine Stigmatisierung noch einen Generalverdacht", teilte der Bund mit. "Rechtsmediziner sind schlichtweg besser qualifiziert, die Todesursache bei Kindern exakt festzustellen." Zurzeit stellten Pädiater und häufig Notärzte aufgrund der belastenden Situation mit trauernden Eltern zu leichtfertig Totenscheine aus, ohne die pädiatrischen Besonderheiten - etwa bei Schütteltraumata - zu beachten, hieß es.
Auch Dr. Stefan Trapp, Chef des Bremer Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, hält die Obduktionspflicht für richtig. "Wenn das Kind Wochen oder Monate beerdigt ist, dann kommen den Eltern oft Zweifel, und sie fragen sich, woran ihr Kind gestorben ist", sagt Trapp, "da hätte eine Obduktion die Zweifel ausgeräumt." Zugleich helfe die Obduktionspflicht den Ärzten. Die Eltern seien traumatisiert und wollten in Ruhe gelassen werden, "und sie wollen dass man auch ihr Kind in Ruhe lässt", sagt Trapp, "für uns ist es dann einfacher, auf die Obduktionspflicht zu verweisen, als Eltern gegen ihren Willen zur Obduktion zu drängen." Laut Statistischem Landesamt starben im Jahr 2008 37 Kinder unter sechs Jahren, vier von ihnen am plötzlichen Kindstod oder an einer unbekannten Ursache.
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