Lehren aus COVID-19
Bund investiert für Krisenfall in Gesundheitsvorsorge
Der Bund will als Lehre aus der Corona-Pandemie die Gesundheitsvorsorge im Rahmen des Zivilschutzes ausbauen.
Veröffentlicht:
Bisher stand bei der Bundesbehörde die Vorsorge für Hilfe etwa bei Naturkatastrophen oder im Verteidigungsfall im Fokus. Nun will der Bund auch die Reserven für den Fall von Gesundheitskrisen – wie etwa der Corona-Pandemie – ausbauen.
© Oliver Berg / dpa
Berlin. Die Bundesregierung prüft angesichts der Corona-Pandemie ein „Gesundheitssicherstellungs- und -vorsorgegesetz“. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen wird dazu kein Zeitplan genannt. Bis Ende März 2021 wird die Regierung zunächst einen Evaluationsbericht zum 2. Pandemiegesetz vorlegen, das Ende März in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang werde dann geprüft, ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Ein solches Regelwerk könnte in Analogie zum „Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise“ geschaffen werden. Diese Ernährungsreserve gilt für den Verteidigungsfall sowie bei Naturkatastrophen oder Pandemien. Sie war erstmals als Konsequenz aus dem Reaktorunglück von Tschernobyl im April 1986 angelegt worden.
150 Lagerstätten in Deutschland
Verteilt auf bundesweit über 150 Lagerstätten werden dabei staatliche Notreserven, unter anderem Weizen, Roggen und Hafer sowie Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch, gebunkert. Sie sollen die Ernährungsgrundlage von 83 Millionen Menschen über einige Tage und Wochen in Deutschland sicherstellen.
Nun plant die Regierung, auch für den medizinischen Bevölkerungsschutz ihre Kapazitäten hochzufahren. Obwohl der Bund laut Grundgesetz nur für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig ist und ansonsten nur im Zuge der Amtshilfe für die Bundesländer tätig werden darf, baut er nach eigenen Angaben derzeit 61 „Medizinische Task Forces“ (MTF) auf. Dabei handele es sich um „arztbesetzte sanitätsdienstlich taktische Einsatzverbände mit Spezialfähigkeiten“. Diese sollen für den Zivilschutz und zur länderübergreifenden Katastrophenhilfe zur Verfügung stehen.
Kapazitäten zur präklinischen Behandlung
Jede MTF soll über Kapazitäten zur präklinischen Behandlung und „zum weiträumigen Transport von traumatisch Verletzten“ verfügen. Ebenfalls vorhalten will der Bund 642 Krankentransportwagen. Das Personal zur Besetzung der MTF sollen die Hilfsorganisationen stellen. Deren jeweilige beauftragte Mitarbeiter sollen dazu vom Bund eine standardisierte und finanzierte Ausbildung erhalten.
Auch die bisherige Bevorratung von Sanitätsmaterial für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall soll angepasst werden. Bisher seien die Vorräte auf „traumatisch-thermische Verletzungen“ ausgerichtet.
Die Lager in aktuell fünf Bundesländern umfassen vor allem Material für Flüssigkeitsersatz bei Verletzten, zur Schmerzlinderung, chirurgischen Erstversorgung und zur Infektionsvorbeugung. Künftig solle die Bevorratung auch chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahren im Rahmen der zivilen Verteidigung berücksichtigen, heiß es. Die entsprechenden Reserven würden „qualitativ und quantitativ“ angepasst.