Bundesärztekammer gegen Änderung der Patientenrechte

BERLIN (sun). Die Bundesärztekammer (BÄK) beklagt, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis häufig durch Misstrauen geprägt sei. Ein Patientenrechtegesetz würde daran allerdings wenig ändern.

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Es müsse daher dringend das Vertrauen der Patienten zu ihren Ärzten wiederhergestellt werden. Die Beziehung müsse frei von ökonomischen Gesichtspunkten werden, forderte BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery. Der Patient müsse wieder die Gewissheit haben, dass der Arzt seine Entscheidungen rein aus medizinischen Aspekte treffen könne.

"Das Niveau der Patientenrechte ist in Deutschland allerdings sehr hoch", so Montgomery. Es sei jedoch nicht möglich, dass Arzt und Patient sich auf Augenhöhe begegnen. Dies könne auch ein Patientenrechtegesetz nicht verwirklichen. Sinnvoll sei es jedoch, Patientenrechte in einem Gesetz zusammenzufassen. Bisher seien diese im Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht und in der ärztlichen Berufsordnung abgebildet. "Weitere Regelungen brauchen wir in Deutschland nicht", so Montgomery. Daher solle auch davon abgesehen werden, diese Rechte grundsätzlich zu ändern.

Der Patientenbeauftragte, Wolfgang Zöller, plant noch bis Ende des Jahres ein Diskussionspapier zum Patientenrechtegesetz vorzulegen. Unter anderem soll aus diesem Grund auf dem 113. Deutschen Ärztetag das Thema Patientenrechte diskutiert werden.

Lesen Sie dazu auch: Hoppe: Knappheit macht Priorisierung nötig

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