Trotz Honorarstreits zwischen Ärzten und Kassen

Bundesgesetzblatt: Corona-Schutzimpfung ist ab 8. April Regelversorgung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach regelt den Übergang für Impfungen und Präexpositionsprophylaxe per Verordnung.

Veröffentlicht:
Fertig für die Impfung: Spritzen mit COVID-19-Impfstoff werden auch künftig gebraucht. Aktuell hat die Nachfrage allerdings erheblich nachgelassen. (Archivbild)

Fertig für die Impfung: Spritzen mit COVID-19-Impfstoff werden auch künftig gebraucht. Aktuell hat die Nachfrage allerdings erheblich nachgelassen. (Archivbild)

© Martin Schutt / dpa

Berlin. Der Übergang der Corona-Impfung in die Regelversorgung geht mit unangenehmen Nebengeräuschen einher. Ärzte und Krankenkassen einigen sich nur langsam auf neue Vergütungssätze für die Corona-Impfung.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es gleichwohl. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am Mittwoch angekündigt, an dieser Stelle die Möglichkeiten der Rechtsaufsicht voll ausschöpfen zu wollen.

Ab Samstag gilt „Regelversorgung plus“

Ab dem 8. April, also ab dem Tag nach dem Auslaufen der Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz, haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung auf Kassenkosten nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn Ärztin oder Arzt eine solche Impfung für medizinisch erforderlich erachten.

Damit haben sie mehr Freiheitsgrade, als die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA gewährt. Dadurch werde sichergestellt, dass über die in der Schutzimpfungsrichtlinie vorgesehenen Schutzimpfungen hinaus ein hohes Immunitätsniveau in der Bevölkerung vor allem in Hinblick auf den Herbst und Winter 2023/2024 besteht, heißt es in der Begründung zur Verordnung.

Das geht aus der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19“ hervor, die bereits im Bundesgesetzblatt einzusehen ist.

Lesen sie auch

Präexpositionsprophylaxe bleibt geregelt

Auch den Anschluss einer Versorgung mit Paxlovid hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) mit der Verordnung geregelt. Versicherte haben weiterhin Anspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19. Voraussetzungen sind, dass eine Schutzimpfung bei Ihnen nicht oder nicht ausreichend wirkt beziehungsweise weitere Gegenanzeigen gegen eine Impfung bestehen.

Zudem regelt die Verordnung die Übermittlung von Angaben zu Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, den ÖGD, mobile Impfteams und Arztpraxen, Krankenhäuser, Arbeitsmediziner und Apotheker. Empfänger dieser Datensätze sind das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut.

Vor allem diese weiter vorgesehene umfangreiche Impfsurveillance hatte die KBV kritisiert, da diese für Praxen mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand verbunden sei. (af/ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Studien in Deutschland: G-BA bereitet Regelwerk auf

Pharmaunternehmen warnen vor bürokratietreibender Formel

Regierung muss sich wirtschaftlicher Schieflage annehmen

ABDA: Es darf keinen Stillstand geben

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stressmediziner im Interview

Kollege gibt Tipps: Das hilft Ärzten bei Stress

Lesetipps
Eine Ärztin sitzt vor dem Computer.

© fizkes / stock.adobe.com

„ePA für alle“ startet im Januar

Elektronische Patientenakte: Wie gut sind Praxen und PVS gerüstet?