Bundesfamilienministerin Giffey

Bundeskabinett springt betroffenen Familien in der „Coronakrise“ bei

Die „Coronakrise“ stellt auch Familien vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Bundesfamilienministerin Giffey verspricht: „Wir lassen niemanden im Stich!“

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Berlin. Das Bundeskabinett hat ein milliardenschweres Paket zur Abfederung der sozialen Folgen der „Coronakrise“ auf den Weg gebracht. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) sprach am Montag von vielen wichtigen Schritten, um die Bevölkerung in der Zeit der Pandemie zu unterstützen. Dazu gehörten auch unbürokratische Maßnahmen für Eltern.

Die Ausbreitung des Coronavirus stelle viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme, so Giffey. Eltern müssten wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, könnten ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, müssten Elternzeit verschieben, seien in Kurzarbeit oder hätten wegen ausbleibender Aufträge Einkommenseinbußen.

Elternzeit auch später möglich

Eltern solle unter anderem ermöglicht werden, später als geplant in Elternzeit zu gehen, so Giffey. „Wir lassen Eltern, die jetzt ihre Elternzeit nicht wie geplant in Anspruch nehmen können, nicht im Stich.“ Das gelte auch für Mütter und Väter, die wegen der „Coronakrise“ als Ärztin, Arzt, Krankenschwester oder Pfleger „sehr stark“ gefordert seien.

Ihr Ministerium habe zudem einen „Notfall-Kinderzuschlag“ für Familien mit kleinen Einkommen beschlossen, sagte Giffey. Der bereits bestehende Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Etwa zwei Millionen Kinder sind derzeit anspruchsberechtigt. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Notfall-Kinderzuschlag für sozial schwächere Familien

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ werde nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt, so Giffey.

Ab April müssten Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung. Die Regelung soll ab 1. April befristet bis September 2020 gelten. Informationen stellt das Ministerium im Internet unter www.notfall-kiz.de bereit.

„Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen“, betonte Giffey.

Frauenhäuser besonders gefordert

Frauenhäuser müssten ebenfalls gestärkt werden, betonte Giffey. Die Häuser seien durch die „Coronakrise“ in eine besondere Lage geraten, da zu erwarten sei, dass Fälle häuslicher Gewalt zunähmen. Daher gebe es einen zusätzlichen Bedarf an Beratung und Schutzangeboten.

Es brauche dafür „pragmatische Lösungen“ und „unkonventionelle Wege“ vor Ort. Ein Beispiel dafür liefere Kassel, wo drei zusätzliche Apartments von der Stadt geschaffen worden seien, um betroffenen Frauen zu helfen.

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