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Krankenhausreform

Bundesländer wollen rasch Klarheit bei sektorenübergreifenden Versorgern

Die Gesundheitsministerkonferenz formuliert klare Forderungen an Gesundheitsministerin Warken: Mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Klinikreform. Mehr Tempo verlangt die GMK von der Selbstverwaltung.

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Bei der Krankenhausreform verlangen die Gesundheitsminister der Länder weitere Anpassungen – und rasche Entscheidungen zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren.

Bei der Krankenhausreform verlangen die Gesundheitsminister der Länder weitere Anpassungen – und rasche Entscheidungen zu sektorenübergreifenden Versorgungszentren.

© Michael Bihlmayer / CHROMORANGE

Berlin. Die Bundesländer machen Druck auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen, sich beim Thema sektorenübergreifende Versorgungszentren (süV) zu einigen.

Am Montag fasste die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in einer Videokonferenz einen Beschluss, der die Bedeutung dieser Einrichtungen im Rahmen der Krankenhausreform betont. Den süV komme eine „eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung zu“, heißt es darin.

Insbesondere könnten diejenigen Krankenhäuser von einer Verbindung von wohnortnahen stationären mit ambulanten und pflegerischen Leistungen profitieren, deren Fortbestand in der Region nicht gesichert ist.

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Erst vergangene Woche hatten mehrere Krankenhausträger und der AOK-Bundesverband dafür geworben, sektorenübergreifende Einrichtungen würden angesichts des demografischen Wandels für die Sicherstellung einer Grundversorgung vor Ort immer wichtiger.

Vorgeschaltet sei der Etablierung von süV aber zwingend ein Vertrag zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Dieser muss die Leistungen definieren, die eine solche Versorgungseinheit (mindestens) erbringen soll.

Die GMK appelliert an die Selbstverwaltung, an diesem Punkt „zeitnah“ zu entscheiden. Der Leistungskatalog solle möglichst breit und flexibel einsetzbar sein und zugleich den Umfang der notwendigen stationären Leistungen eng begrenzen, heißt es.

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In einem weiteren Beschluss dringen die Länder darauf, die Vorgaben der Krankenhausreform flexibel auslegen zu können. Nötig seien insbesondere „erweiterte Möglichkeiten einer ausnahmsweisen Leistungsgruppenzuweisung“. Mit gleichem Tenor hatten vergangene Woche die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder gefordert, das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) entsprechend aufzubohren.

Im Beschluss der Gesundheitsminister der 16 Bundesländer heißt es nun, auf feste Erreichbarkeitsvorgaben solle verzichtet werden – wie die Sicherstellung zu erreichen sei, solle Sache der Länder sein.

Ausnahmemöglichkeiten müssten für alle Leistungsgruppen geschaffen werden – nicht nur bei einzelnen. Kommt es zu Zusammenschlüssen von Krankenhausstandorten, solle es zudem möglich sein, von Qualitätsvorgaben abzuweichen. (fst)

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