Bundesrat gibt grünes Licht für Stammzellgesetz

BERLIN (dpa). Der Weg für mehr Spielraum bei der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist nun auch in Deutschland frei.

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Das strenge Stammzellengesetz ist gelockert. Der Bundesrat ließ am Freitag die vom Bundestag beschlossene Novelle passieren. Bislang war Forschung nur an Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Nun dürfen Wissenschaftler mit jüngeren embryonalen Stammzellen nach Heilungschancen für schwere Krankheiten wie Parkinson, Diabetes und Alzheimer suchen.

Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Verzicht der Stichtagsregelung zu erreichen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Mit der Neuregelung stehen nun 500 statt etwa 20 ausländische Zelllinien für Forschungszwecke zur Verfügung. Der saarländische und der bayerische Ministerpräsident, Peter Müller (CSU) und Günther Beckstein (CSU), warnten vor einer Änderung der Gesetzeslage mit Verschiebung des Stichtages. Ein solcher Schritt tangiere die moralische und ethische Frage der Menschenwürde.

Der Bundestag hatte sich bereits Mitte April mehrheitlich für den neuen Stichtag ausgesprochen.

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