Epidemische Lage

Bundesrat stimmt Verlängerung der Corona-Regelungen zu

Grünes Licht für das Corona-Gesetz: Der Bundesrat hat die Verlängerung der epidemischen Lage abgesegnet. Viele Corona-Maßnahmen gelten damit über den 31. März hinaus.

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Blick in den Bundesrat: Die Abgeordneten der Länderkammer haben am Freitag dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage zugestimmt.

Blick in den Bundesrat: Die Abgeordneten der Länderkammer haben am Freitag dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage zugestimmt.

© Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage zugestimmt. Damit können die zahlreichen befristeten Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nun über den 31. März hinaus gelten. Das betrifft unter anderem die Coronavirus-Testverordnung, die -Einreiseverordnung und die -Impfverordnung.

Das Gesetz weist Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber auch besondere Befugnisse zu. So kann er zur Bekämpfung der Pandemie Verordnungen ohne Billigung von Bundestag und Bundesrat erlassen – etwa zu Schnell- und Selbsttests oder zum Impfen.

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen sind allerdings die fortschreitende Verbreitung neuer Coronavirus-Varianten, die Anzahl bereits geimpfter Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates.

Bundestag muss nun alle drei Monate entscheiden

Außerdem muss der Bundestag nun alle drei Monate über die Fortdauer der epidemischen Lage und damit auch über das Aufrechterhalten von Schutzmaßnahmen entscheiden. Tut er das nicht, gilt die epidemische Lage als aufgehoben. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpften künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an – sie würden nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft treten, berichtet der Bundesrat.

450 Millionen Euro für die Pflegeprämie

Anders sieht es bei den Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag aus: Sie gelten zunächst für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Ebenfalls geregelt ist der Zuschuss für die Pflegeprämie: Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.

Das Bundesgesundheitsministerium bekommt zudem die Aufgabe, die gesamten Regelungen zur epidemischen Lage wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Das Ergebnis werde bis Ende 2021 erwartet, heißt es.

Nachbesserung bei Rettungsschirm für Praxen angemahnt

Der Bundesrat hat aber auch den Rettungsschirm für die Praxen im Blick: Der Rat begrüßt zwar die beabsichtigte Verlängerung des Schutzschirms für die Vertragsärzte, fordert aber weitere Verbesserungen bei der vorgesehenen Verwendung der Rückstellungen und beabsichtigten Kompensationszahlungen. Kritisiert wird insbesondere, dass die KVen beim Ausgleich extrabudgetär vergüteter Leistungen auf Rückstellungen aus der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) zurückgreifen sollen.

Das Gesetz soll zum Teil bereits am 1. April bzw. 1. Juli 2021 in Kraft treten, im Übrigen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. (reh)

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