Streit um Nutzenbewertung

Bundesrat will Mediator

Die Länderkammer will das Arzneimittelgesetz AMNOG nachbessern. Außerdem stimmten die Länder der neuen Finanzierung für psychiatrische Kliniken zu –  mit Zähneknirschen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Nimmt Stellung, kritisiert Gesetzentwürfe und bringt eigene Regelungsvorschläge ein: der Bundesrat.

Nimmt Stellung, kritisiert Gesetzentwürfe und bringt eigene Regelungsvorschläge ein: der Bundesrat.

© Schlesinger/dpa

BERLIN. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Verfahren der frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln zu modifizieren.

Bei Streit um die Bewertung von Daten und Methoden soll künftig eine Clearingstelle angerufen werden können. Das empfiehlt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum geplanten Arzneimittel-Versorgungsstärkungs-Gesetz (AMVSG). Hintergrund für den Vorschlag sind Marktrücknahmen neuer Präparate durch Hersteller.

Vertraulichkeit zwischen Hersteller und Kassen umstritten

Umstritten war in der Länderkammer insbesondere die geplante Vertraulichkeit der zwischen Hersteller und Kassen ausgehandelten Erstattungsbeträge. Der Verzicht auf die öffentliche Listung der Preise sei auch in anderen EU-Ländern üblich, sagte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Eine Beschlussempfehlung, die die geplante Vertraulichkeit ablehnte, fand keine Mehrheit in der Länderkammer.

Stattdessen appellierte der Bundesrat, die Regierung solle bei der Rechtsverordnung darauf achten, dass trotz Vertraulichkeit "das Preisabschlagspotenzial für die deutschen Krankenkassen in vollem Umfang" erschlossen wird. Abgelehnt hat die Länderkammer dagegen den Vorschlag, die Importförderklausel abzuschaffen. Huml hatte dafür mit dem Hinweis geworben, es handele sich um eine Doppelregulierung: Die Erstattungspreise lägen inzwischen vielfach unter dem europäischen Durchschnitt. Deutschland, so Huml, sei vom Import- zu einem Exportland von Arzneimitteln geworden.

Einen Schlussstrich zog der Bundesrat unter das neue Entgeltsystem für psychiatrische Kliniken. Statt des ursprünglich geplanten Fallpauschalen-Modells gibt das PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) ein Budgetsystem für die Kliniken vor. Regionale Besonderheiten sollen bei der Aushandlung der Budgets berücksichtigt werden.

Droht  Kliniken "Abwärtsspirale"?

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) lobte, dass die Versorgung psychisch Kranker zu Hause (Home treatment) künftig auch außerhalb von Modellprojekten möglich sei. Er kritisierte jedoch, dass die Kliniken künftig die Einhaltung von Personalmindeststandards nachweisen müssen, die Beschäftigten jedoch nicht vollständig finanziert würden. Das könne Kliniken in eine "Abwärtsspirale" treiben.

Lucha warnte vor den Folgen der geplanten leistungsbezogenen Vergleiche zwischen Kliniken. Denn die Vergleichsparameter beträfen ausschließlich die Wirtschaftlichkeit, nicht aber die Qualität der Versorgung. Der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass das Gesetz Anfang 2017 in Kraft treten kann.

In die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen wurde der Vorstoß aus Bayern und Hamburg für einen Patienten-Entschädigungs- und Härtefallfonds. Man reagiere damit auf eine "Gerechtigkeitslücke im Arzthaftungsrecht", so Bayerns Ressortchefin Huml. Der Fonds sei nur für die Fälle gedacht, in denen andere Haftungsformen nicht greifen, erläuterte sie.

Er führe nicht zu einer Entlastung der Ärzte bei ihrer Haftung. Die Entschädigungssummen werden auf 100.000 Euro pro Fall begrenzt. Der Bund soll die nötige Stiftung finanzieren. Einem Gutachten zu Folge würde sich der Finanzierungsbedarf des Fonds auf 125 bis 500 Millionen Euro belaufen.

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