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DVPMG beschlossen

Bundesrat winkt drittes Digitalgesetz durch

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für noch mehr Digitalisierung von Gesundheit und Pflege.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) gebilligt. Das Gesetz sieht zahlreiche Vorhaben zur Stärkung der Digitalisierung in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor. Ziel ist unter anderem der Ausbau der Telemedizin, etwa im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder für Heilmittelerbringer und Hebammen.

So sollen unter anderem Gesundheits-Apps künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen können. Analog zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit Oktober auf Kassenkosten verordnet werden können, sieht das DVPMG Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) vor. Sie sollen beispielsweise mit Trainingsprogrammen helfen, den Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu erleichtern.

Sichere digitale Identität

Auch in puncto DiGA soll es mit dem DVPMG weiter vorangehen: Das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Versicherte künftig Daten daraus in ihrer elektronischen Patientenakte speichern können.

Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus Krankenkassen, den Versicherten ab 2023 eine sichere digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Ab 2024 soll sie – analog zu elektronischen Gesundheitskarte – als Versicherungsnachweis und der Authentisierung dienen.

Das DVPMG tritt in weiten Teilen am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (mu)

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