Ab Mai 2024 online verfügbar

Bundestag gibt grünes Licht für Klinik-Transparenzverzeichnis

Der Bundestag hat das Krankenhaus-Transparenzgesetz verabschiedet. Damit ist der Weg frei für das Transparenzverzeichnis, das ab Mai 2024 über Leistungen und Qualität in Kliniken Auskunft geben soll.

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Blick in den Plenarsaal. Dort wurde am späten Donnerstag abend das Transparenzgesetz gebilligt.

Blick in den Plenarsaal. Dort wurde am späten Donnerstag abend das Transparenzgesetz gebilligt.

© Michael Kappeler/dpa/picture alliance

Berlin. Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland soll bald auch ein staatlicher Online-Atlas Auskunft geben. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz der Ampel-Koalition. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen.

Das neue „Transparenzverzeichnis“ soll im Mai 2024 starten und als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1.700 Klinikstandorten informieren. Konkret soll zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Dargestellt werden soll ferner die Personalausstattung je Leistungsgruppe sowie die patientenrelevanten Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren nach G-BA Richtlinie.

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„Dinge, die die Welt nicht braucht“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, obwohl bekannt sei, dass es große Unterschiede in der Qualität der Krankenhäuser gebe, würden Menschen bei der Wahl der Klinik oft allein gelassen. „Die Menschen haben keine gute Basis, um diese Entscheidung zu treffen. Das wollen wir verändern.“

Mit den Informationen des Transparenzverzeichnisses „geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klüger und besser informiert für sich und ihre Angehörigen, für ihre Freunde die richtige Klinik zu wählen“.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hielt das neue Instrument dagegen für überflüssig. „Dinge, die die Welt nicht braucht - nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz.“ Die Informationen zur Wahl eines Krankenhauses ließen sich auch über die Weiße Liste abrufen. Diese wurde schon vor mehr als zehn Jahren von der Bertelsmann Stiftung und den Dachverbänden der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen erstellt.

Frühere Refinanzierung von Lohnsteigerungen

Abrufbar sein sollen auf dem Portal Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. Die Angaben sollen übersichtlich und allgemeinverständlich sein und aktualisiert werden, wie das Ministerium erklärte. Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen.

Das Gesetz sieht auch mehrere Regelungen vor, um die Liquidität der Kliniken zu stärken, wie Lauterbach sagte. Unter anderem sollen Lohnsteigerungen frühzeitig von den Kassen refinanziert werden. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist das Gesetz nicht. (dpa)

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