Arzneimittel

Bundestag verlängert Preisstopp

Der Bundestag hat das Preismoratorium für Arzneien bis Ende 2017 verlängert - und den Bestandsmarktaufruf beerdigt.

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BERLIN. Das Preismoratorium für Arzneimittel wird für vier weitere Jahre bis 2017 verlängert. Der Bundestag hat am Donnerstagabend das 14. Gesetz zur Änderung des SGB V beschlossen. Damit bleiben die Preise patentgeschützter Arzneimittel auf dem Stand von 2009 eingefroren. Die Regelung gilt jedoch nicht für Arzneimittel mit einem Festbetrag.

Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) lobte den Beschluss: "Damit sparen wir der gesetzlichen Krankenversicherung rund 650 Millionen Euro im Jahr." Bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau werde gesichert.

Der bisherige Zwangsrabatt, den die Pharmaindustrie leisten muss, wird dem Beschluss zufolge auf sieben Prozent festgelegt. Bislang betrug er 16 Prozent. Zum Jahreswechsel war er zunächst auf sechs Prozent herabgefallen.

Gleichzeitig beendete die große Koalition den Bestandsmarktaufruf bei der Nutzenbewertung. Auf diese Vorhaben hatten sich Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.

Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche kritisierte das scharf: Die Interessen der Patienten müssten immer im Vordergrund stehen, nicht die der Pharmaindustrie, forderte sie.

Änderungen gibt es auch bei den Hausarztverträgen. Hier werden die bestehenden Vergütungsbeschränkungen aufgehoben. Krankenkassen und Hausärzte müssen dem Gesetzesbeschluss zufolge künftig Wirtschaftlichkeitskriterien und Regelungen zur Qualitätssicherung vereinbaren.

Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit soll der Aufsichtsbehörde vier Jahre nach Beginn des Vertrages nachgewiesen werden. Zugelassene strukturierte Behandlungsprogramme sollen, soweit sie die hausärztliche Versorgung betreffen, Bestandteil der Verträge werden.

Der Hausärzteverband begrüßte diesen Schritt. "Durch diese Entscheidung wird die hausarztzentrierte Versorgung gestärkt", sagte Hausärzteverbands-Chef Ulrich Weigeldt. Die Einführung der Refinanzierungsklausel im Paragrafen 73b SGB V habe die Umsetzung der Verträge erheblich erschwert.

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) kritisierte hingegen die Neuregelungen im Arzneimittelbereicht scharf. Das Einfrieren der deutschen Arzneimittelpreise durch ein langjähriges Preismoratorium ohne Inflationsausgleich führe zu einer Entmündigung des pharmazeutischen Unternehmers, sagte vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer.

Dies könne nicht mehr als marktwirtschaftlich bezeichnet werden. Kostensteigerungen für Unternehmen könnten nicht weitergegeben und refinanziert werden. Das führe zu einer schleichenden Enteignung, an deren Verfassungsmäßigkeit ernste Bedenken bestünden.

Im Zeitraum 2009 bis 2013 habe sich die Belastung der Industrie allein durch das Preismoratorium auf rund 2 Milliarden Euro addiert.

Bei einem fortgesetzten Einfrieren auf dem Preisstand 2009 erhöhe sich die jährliche Belastung 2014 auf 1,0 und 2015 auf 1,2 Milliarden Euro. "Ein langjähriges Preismoratorium bedarf also zumindest einer Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung", forderte Fischer. Und weiter: "Dies sollte in Form einer Anpassung des Preisniveaus in Höhe der Inflationsrate geschehen und sich auf einen klar befristeten Zeitraum beschränken."

Gleichzeitig nehme das Gesetz eine wichtige Weichenstellungen im deutschen Gesundheitswesen vor. So werde die vom Gemeinsamen Bundesausschuss als kaum durchführbar angesehene Nutzenbewertung des Bestandsmarktes abgeschafft. "Und angesichts hoher Überschüsse der Kassen wird der Zwangsrabatt der Pharmaindustrie abgesenkt. Beides ist richtig und wird von uns begrüßt", sagte Fischer. (sun)

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