BKK-Statistik

COVID-19-Diagnose im Vergleich eher selten

Eine Analyse des BKK-Dachverbands zeigt, wie häufig eine Erkrankung infolge des Coronavirus bei den Versicherten vorkommt. Angehörige von Gesundheitsberufen sind dabei häufiger betroffen als Mitarbeiter anderer Branchen.

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Berlin. Waren im März noch 6,74 Prozent der rund vier Millionen BKK-Mitglieder einmal krankgeschrieben, bewegt sich der Krankenstand im April mit 4,57 Prozent nur unwesentlich über dem Stand von April 2019. Vor allem die Krankschreibungen aufgrund von Atemwegserkrankungen seien „stark zurückgegangen“, heißt es in der BKK-Sonderauswertung.

Gleichwohl verzeichnen die BKKen im April mehr COVID-19-Fälle als noch im März. Meldeten die Betriebskrankenkassen im Februar noch vier Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund einer COVID-19-Erkrankung, waren es im März 2501 und im April 4052. Im Schnitt waren die Betroffenen demnach zehn Tage arbeitsunfähig geschrieben. Bezogen auf alle AU-Fälle im Berichtsmonat machen die AU-Fälle aufgrund von COVID-19 gerade ein Prozent aus. Gemessen an der Gesamtheit der Arbeitsunfähigkeitstage entfallen 0,8 Prozent auf die Viruserkrankung.

Gefährdete Gesundheitsberufe

Heruntergebrochen auf die Gesundheitsberufe ergibt sich ein anderes Bild. Je 10.000 Beschäftigte der Gesundheitsbranche waren im April aufgerundet 28 Arbeitnehmer rund 282 AU-Tage mit einer COVID-19-Diagnose zu Hause. Je 10.000 Mitarbeiter von Altenheimen fielen im April sogar 305 AU-Tage an. In kaufmännischen Berufen zum Beispiel gab es dagegen je 10.000 Beschäftigte lediglich 5,4 AU-Fälle und 53,3 AU-Tage. „Am niedrigsten sind die Werte in den Architektur- und Bauberufen, in Werbe- und Medienberufen sowie in der IT-Branche“, analysiert der Vorstand des BKK-Dachverbandes Franz Knieps die BKK-Daten von April. Berücksichtigt sind in der Übersicht die ICD-10-Codes U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen, gültig seit 17. Februar) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen, seit 23. März)

In diesem Zusammenhang forderte Knieps eine „Verstetigung“ der Tele-AU. „Wäre diese Möglichkeit, wie vielerorts kolportiert, missbraucht worden, wären aus rein statistischer Sicht wesentlich höhere Werte zu erwarten gewesen“, sagte Knieps. Zum Schutz vulnerabler Gruppen sei es daher wünschenswert, die noch geltende Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses über den 31. Mai hinaus zu verlängern. (af)

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