GBA-Beschluss

Möglichkeit zur Telefon-AU endet am 31. Mai

Voraussichtlich ein letztes Mal erfährt die Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung eine Verlängerung. Nach dem Beschluss des GBA soll zum 1. Juni wieder die alte Regelung gelten, dass für die ärztliche AU eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Bald ist für Patienten wieder der Gang in die Praxis nötig, um eine AU zu erhalten.

Bald ist für Patienten wieder der Gang in die Praxis nötig, um eine AU zu erhalten.

© picture alliance / dpa Themendie

Berlin. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wird noch einmal bis zum 31. Mai verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen.

„Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat. Wir bereiten damit die Rückkehr zur regulären Patientenversorgung hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit vor“, so der Unparteiische GBA-Vorsitzende, Professor Josef Hecken.

Arztpraxen erhielten mit der letztmaligen Verlängerung um zwei Wochen die Möglichkeit, sich wieder auf den Regelbetrieb einzustellen, nachdem die Ausstattung mit Masken und sonstigen Schutzausrüstungen wieder gewährleistet sei. Zudem gebe es in vielen Praxen bereits gut funktionierende Hygienekonzepte, die auf andere Praxen übertragbar seien.

Patienten könnten deshalb die niedergelassenen Ärzte wieder aufsuchen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Sollte die Zahl der Infektionen wieder deutlich steigen, behalte sich der GBA vor, kurzfristig über neue Sonderregelungen zur Krankschreibung zu entscheiden, stellte Hecken während der GBA-Sitzung klar.

Forderung des Hausärzteverbands fand kein Gehör

Konkret bedeutet der Beschluss: Ärzte können bis einschließlich 31. Mai ihre Patienten für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach telefonischer Anamnese krankschreiben. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann nach einer weiteren telefonischen Anamnese einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

Mit der Forderung des Hausärzteverbandes, die Möglichkeit zur Telefon-AU bis zum 30. Juni zu verlängern, habe er große Probleme, sagte Hecken. Hinter vielen Beschwerden könnten sich ernsthafte Erkrankungen verbergen, die ein Arzt nur erkenne, wenn er den Patienten untersuche.

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KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister unterstützte die Entscheidung. „Bei dem derzeitigen Patientenaufkommen in den Praxen kann eine separate Behandlung sichergestellt werden“, so Hofmeister in der GBA-Sitzung. „Wir können in den nächsten 16 Tagen die Praxen so organisieren, dass die Patienten getrennt einbestellt werden“, versicherte er.

Weitere Beschlüsse des GBA

Der GBA hat noch einige weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gefasst.

  • So wurde entschieden, dass die U6- bis U9 Untersuchungen auch zu einem späteren Zeitpunkt als den eigentlich fest fixierten Intervallen vorgenommen und abgerechnet werden dürfen. Diese Ausnahme soll solange gelten, bis der Bundestag die „Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wieder aufhebt. Bislang sollte die Sonderregelung eigentlich am 30. September enden.
  • Beschlossen hat der Gemeinsame Bundesausschuss auch, dass Intensivpflegepersonal bis zum 30. Juni flexibler eingesetzt werden kann, als es die Mindestanforderungen eigentlich vorsehen. Das betrifft unter anderem die Kinderherzchirurgie, die Kinderonkologie oder die Behandlung von Patienten mit Bauchaortenaneurysma oder mit minimalinvasiven Herzklappeninterventionen. Nicht verlängert wird diese Regelung allerdings bei der Versorgung von Patienten mit einer Stammzelltransplantation. Dort hätten die Fachgesellschaften von einer Verlängerung abgeraten, da diese Behandlung überdurchschnittlich hohe Anforderungen auch an das Pflegepersonal stelle.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, wies in der Sitzung darauf hin, dass auch nach dem 30. Juni in einzelnen Regionen Ausnahmen möglich sein müssten. Denn die derzeitige Situation zeige, dass sich das Infektionsgeschehen an einigen Orten immer wieder kurzfristig verschärfen könnte. Das sieht auch der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Hecken so. „Wir müssen einen Plan haben, dass für einen begrenzten Kreis von Leistungserbringern Ausnahmen möglich sind“, so Hecken.

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