Einschränkung der Energiehilfen für Krankenhäuser

CSU-Politiker: Lauterbach riskiert Insolvenzen schon vor der Klinikreform

Dass der Gesundheitsminister den Referenzzeitpunkt für staatliche Hilfen verschoben hat, hält der Abgeordnete Stephan Pilsinger für „einfach nur mies“. Seine Staatssekretärin verteidigt das Verfahren.

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Berlin. Die Krankenhäuser ächzen unter hohen Strom- und Gaspreisen. Das von der Regierung geschnürte Hilfspaket von bis zu sechs Milliarden Euro für die Krankenhäuser greift nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft jedoch nur beschränkt. Viele Kliniken erhalten für den Zeitraum vor März 2022 keine Kompensation. Grund ist eine Verschiebung des Referenzzeitpunktes.

Auf eine entsprechende Frage des CSU-Abgeordneten und Hausarztes Stephan Pilsinger hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), ebenfalls Hausärztin, am Donnerstag geantwortet. Pilsinger hatte gefragt, ob die Bundesregierung zu einer im November 2022 öffentlich gemachten Aussage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) stehe. Lauterbach hatte gesagt: „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom icht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann.“

Dittmar: Krise beginnt mit russischem Angriffskrieg

Die Änderung des Referenzzeitpunktes für die Bemessung der Erstattungsbeträge auf März 2022 sei erforderlich gewesen, um diesen an einen auf Staatssekretärsebene vereinbarten Referenzzeitraum „Frühjahr 2022“ anzupassen, schreibt Dittmar darauf wenig konkret. So sei es auch im Hilfsfonds für die Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Zudem hätte die Berücksichtigung von Preissteigerungen aus 2021, wie es ursprünglich geplant gewesen sei, „marktübliche Preissteigerungen bis 2024 nicht berücksichtigt“,die auch ohne den Krieg in der Ukraine eingetreten wären. Zudem sei der zeitliche Krisenrahmen der EU, auf den sich alle Maßnahmen des 200 Milliarden Euro Pakets der Bundesregierung stützten, auf die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bezogen.

„Allgemeine Preissteigerungen, insbesondere solche, die bereits vor dem Angriffskrieg und unabhängig von diesem eingetreten sind, müssen grundsätzlich innerhalb des Systems, etwa im Rahmen der Verhandlungen des Landesbasisfallwerts, berücksichtigt werden,“ argumentiert Dittmar.

Viele Krankenhäuser gehen leer aus

„Die Änderung des Referenzzeitraumes hat zur Folge, dass viele Krankenhäuser bei den Hilfszahlungen leer ausgehen“, sagte Pilsinger der Ärzte Zeitung am Donnerstag. Damit riskiere Lauterbach bereits vor der Krankenhausreform die Insolvenz nicht weniger versorgungsrelevanter Krankenhäuser in Deutschland. Lauterbach habe aus rein formalen Gründen den Referenzzeitpunkt verschoben. Die Vertreter von Krankenhäusern, die zunächst erleichtert gewesen waren, dass überhaupt Hilfen vom Bund kommen, sähen nun mit Entsetzen, dass sie hilflos durch Lauterbachs Raster fallen. „Das ist einfach nur mies“, wettert Pilsinger.

Bereits am Mittwoch hatte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit der Bitte um Hilfe an den Minister gewandt. Die Vermutung, dass die Energiekostensteigerungen erst nach Beginn des Kriegs in der Ukraine entstanden seien, treffe nicht zu, argumentiert die DKG. (af)

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