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Kommentar zur neuen Holetschek-Forderung

Corona-Impfpflicht: Dieses Junktim aus Bayern überzeugt nicht

Corona-Impfpflicht für alle oder gar keine? Mit seiner neuesten Einlassung liegt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek schief.

Thomas HommelEin Kommentar von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Kaum eine Woche vergeht, in der Klaus Holetschek nicht mit einer neuen Forderung zur Corona-Impfpflicht hausieren geht.

Kaum eine Woche vergeht, in der Klaus Holetschek nicht mit einer neuen Forderung zur Corona-Impfpflicht hausieren geht.

© Frank Hoermann / SVEN SIMON / picture alliance

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland ist gescheitert. Die politische Debatte darüber geht aber munter weiter.

Besonders tut sich dabei Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hervor. Kaum eine Woche vergeht, in der der CSU-Politiker nicht mit einer neuen Forderung hausieren geht.

Am vergangenen Osterwochenende hat Holetschek die Bundesregierung erneut dazu aufgerufen, einen weiteren Vorstoß für eine allgemeine Impfpflicht zu unternehmen. Geschehe das nicht, so Holetschek, gehöre auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht „auf den Prüfstand“. Alles andere sei „unfair“ jenen gegenüber, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpften: Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Pfleger.

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Doch das Junktim des Ministers aus Bayern überzeugt nicht wirklich: Zum einen gibt es bereits Teil-Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen, ohne dass entsprechende Verpflichtungen für die gesamte erwachsene Bevölkerung gelten. Bei COVID-19 wurde die Verknüpfung von beidem von Beginn an künstlich aufgeblasen.

Dass sich viele Gesundheits- und Pflegebeschäftigte aktuell veräppelt fühlen, liegt weniger am Aus der allgemeinen Impfpflicht als vielmehr an der teils abstrusen Umsetzung der Teil-Impfpflicht.

Das gilt leider auch für Bayern, wo die Impfpflicht für Praxen, Altenheime und Krankenhäuser arg verwässert worden ist und seit Mitte März im Schneckentempo daherkriecht: Nur bei Neueinstellungen wird ein Impfnachweis verlangt. Für alle anderen Beschäftigten greift ein Stufenplan mit Melde- und Aufklärungspflichten.

Freilich: Knapp 92 Prozent der Pflegefachkräfte im Freistaat sind mittlerweile mindestens grundimmunisiert – Teil-Impfpflicht hin oder her.

Schreiben Sie dem Autor: thomas.hommel@springer.com

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.04.202210:51 Uhr

Woran erkennt man einen Juristen? Wer A sagt, muss auch B sagen?

Ein Heißluftballon muss auf einem Acker notlanden. Alle Insassen sind zum Glück wohl auf. Da kommt ein Mann in Anzug und Krawatte angelaufen und sagt, "Sie dürfen hier nicht landen!" Das muss ein Jurist sein...

Beim Bayrischen Gesundheitsminister und Juristen heißt das bezogen auf Anti-Sars-CoV-2-Infektion-/-Covid-19-Erkrankungs-Impfungen: Wer A sagt, muss auch B sagen?

Die spezielle, einrichtungsgsbezogene Impfpflicht hebt ab auf ein spezielles Gefährdungs-, Erkrankungs- und Verbreitungsrisiko im Gesundheits bzw. Heimwesen. Und auf ein spezielles Schutzbedürfnis von Personal und zu Betreuenden, das der Staat im Rahmen seiner Schutz- und Fürsorgepflichten zu erfüllen hat.

Die parlamentarisch krachend gescheiterte allgemeine Impfpflicht hatte dagegen andere Hintergründe:
- Kakophonie positiver/negativer Stimmungsmache
- Fehlender 100%iger Schutz
- Durchbruchinfektionen
- Verfassungspolitische Bedenken
- z. T. fanatisch-fundamentalistisch-verschwörungsoppositionelle Bedenken

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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