Kommentar zur neuen Holetschek-Forderung

Corona-Impfpflicht: Dieses Junktim aus Bayern überzeugt nicht

Corona-Impfpflicht für alle oder gar keine? Mit seiner neuesten Einlassung liegt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek schief.

Thomas HommelEin Kommentar von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Kaum eine Woche vergeht, in der Klaus Holetschek nicht mit einer neuen Forderung zur Corona-Impfpflicht hausieren geht.

Kaum eine Woche vergeht, in der Klaus Holetschek nicht mit einer neuen Forderung zur Corona-Impfpflicht hausieren geht.

© Frank Hoermann / SVEN SIMON / picture alliance

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland ist gescheitert. Die politische Debatte darüber geht aber munter weiter.

Besonders tut sich dabei Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hervor. Kaum eine Woche vergeht, in der der CSU-Politiker nicht mit einer neuen Forderung hausieren geht.

Am vergangenen Osterwochenende hat Holetschek die Bundesregierung erneut dazu aufgerufen, einen weiteren Vorstoß für eine allgemeine Impfpflicht zu unternehmen. Geschehe das nicht, so Holetschek, gehöre auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht „auf den Prüfstand“. Alles andere sei „unfair“ jenen gegenüber, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpften: Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Pfleger.

Lesen sie auch

Doch das Junktim des Ministers aus Bayern überzeugt nicht wirklich: Zum einen gibt es bereits Teil-Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen, ohne dass entsprechende Verpflichtungen für die gesamte erwachsene Bevölkerung gelten. Bei COVID-19 wurde die Verknüpfung von beidem von Beginn an künstlich aufgeblasen.

Dass sich viele Gesundheits- und Pflegebeschäftigte aktuell veräppelt fühlen, liegt weniger am Aus der allgemeinen Impfpflicht als vielmehr an der teils abstrusen Umsetzung der Teil-Impfpflicht.

Das gilt leider auch für Bayern, wo die Impfpflicht für Praxen, Altenheime und Krankenhäuser arg verwässert worden ist und seit Mitte März im Schneckentempo daherkriecht: Nur bei Neueinstellungen wird ein Impfnachweis verlangt. Für alle anderen Beschäftigten greift ein Stufenplan mit Melde- und Aufklärungspflichten.

Freilich: Knapp 92 Prozent der Pflegefachkräfte im Freistaat sind mittlerweile mindestens grundimmunisiert – Teil-Impfpflicht hin oder her.

Schreiben Sie dem Autor: thomas.hommel@springer.com

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.04.202210:51 Uhr

Woran erkennt man einen Juristen? Wer A sagt, muss auch B sagen?

Ein Heißluftballon muss auf einem Acker notlanden. Alle Insassen sind zum Glück wohl auf. Da kommt ein Mann in Anzug und Krawatte angelaufen und sagt, "Sie dürfen hier nicht landen!" Das muss ein Jurist sein...

Beim Bayrischen Gesundheitsminister und Juristen heißt das bezogen auf Anti-Sars-CoV-2-Infektion-/-Covid-19-Erkrankungs-Impfungen: Wer A sagt, muss auch B sagen?

Die spezielle, einrichtungsgsbezogene Impfpflicht hebt ab auf ein spezielles Gefährdungs-, Erkrankungs- und Verbreitungsrisiko im Gesundheits bzw. Heimwesen. Und auf ein spezielles Schutzbedürfnis von Personal und zu Betreuenden, das der Staat im Rahmen seiner Schutz- und Fürsorgepflichten zu erfüllen hat.

Die parlamentarisch krachend gescheiterte allgemeine Impfpflicht hatte dagegen andere Hintergründe:
- Kakophonie positiver/negativer Stimmungsmache
- Fehlender 100%iger Schutz
- Durchbruchinfektionen
- Verfassungspolitische Bedenken
- z. T. fanatisch-fundamentalistisch-verschwörungsoppositionelle Bedenken

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse