Rehakliniken

Corona-Krise: Formel für Ausgleichszahlungen beschlossen

Rehakliniken verzeichnen als Folge der Coronaviruspandemie erhebliche Einnahmeausfälle. Jetzt wurde eine Vereinbarung geschlossen, wie diese kompensiert werden sollen.

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Berlin. GKV-Spitzenverband und Betreiber von stationären Vorsorge- und Reha-Einrichtungen haben am Donnerstag eine Vereinbarung zu finanziellen Ausgleichszahlungen geschlossen. Geregelt werden Zahlungen rückwirkend vom 16. März bis zum 30. September dieses Jahres.

Die Ausgleichszahlungen sind erforderlich, weil die Betten in diesen Kliniken wegen der COVID-19-Pandemie nicht so belegt werden können, wie ursprünglich geplant. Planbare Operationen werden verschoben und somit entfallen die sich anschließenden Rehamaßnahmen. Zudem müssen in vielen Bundesländern Einrichtungen ihren Betrieb als eine Art Ersatzkliniken aufrechterhalten, um Krankenhäuser für die Behandlung der COVID-19-Patienten zu entlasten. Hohe Einnahmeausfälle sind die Folge.

Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen außen vor

Für die Höhe der Ausgleichszahlungen wurde folgende Formel gefunden: Zunächst wird als Referenzwert die Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag behandelten GKV-Patienten ermittelt. Anschließend wird jeden Tag, beginnend mit dem 16. März, die Zahl der Patienten ermittelt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung Vorsorge- oder Rehaleistungen erhalten oder die sich in Kurzzeitpflege befinden oder als Krankenhauspatienten behandelt werden.

Anschließend wird für jeden Tag die Differenz zwischen Referenzwert und der aktuellen Patientenzahl gebildet. Für jedes nicht besetzte Bett erhält die Einrichtung einen im Krankenhausentlastungsgesetz festgelegten Ausgleichsbetrag in Höhe von 60 Prozent des durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung.

Die wöchentlichen Meldungen werden aufsummiert und an das Bundesamt für Soziale Sicherung weitergeleitet. Dieses zahlt die entsprechenden Gelder aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an das Land oder eine benannte Krankenkasse aus. Dann wird das Geld an die entsprechende Einrichtung weitergegeben.

Nicht profitieren von dieser Regelung werden laut GKV-Spitzenverband Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen. Diese hatten erst kürzlich gefordert, auch unter den sogenannten Rettungsschirm zu kommen und dabei Unterstützung vom langjährigen Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) erhalten. (chb)

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