Westfalen-Lippe

DAK bezahlt Botox-Injektionen

Urologen können bei Patienten mit Blasenfunktionsstörungen die intravesikale Injektion mit Botox abrechnen.

Veröffentlicht:

KÖLN. In Westfalen-Lippe haben die KV (KVWL) und die DAK-Gesundheit einen Vertrag über die besondere ambulante Versorgung von Patienten mit Blasenfunktionsstörungen geschlossen.

Die Vereinbarung ermöglicht es niedergelassenen Urologen seit dem 1. September, intravesikale Injektionen mit Botox mit der Krankenkasse abzurechnen.

Für die Leistung inklusive der Sachkosten und der Lokalanästhesie der Harnblase erhalten die Urologen eine extrabudgetäre Vergütung von 240 Euro. Die Abrechnung läuft über die KVWL. Die Praxis der Urologen muss einen urodynamischen Messplatz vorhalten.

Der Vertrag nach Paragraf 140a SGB V ist in enger Abstimmung mit dem Berufsverband Deutscher Urologen und der Gesellschaft für ambulante Urologie in Westfalen-Lippe entwickelt worden.

Versorgungslücke geschlossen

Mit ihm wollen die KVWL und die DAK-Gesundheit eine Versorgungslücke schließen. Obwohl die Botox-Injektion das Leiden von Patienten mit Blasenfunktionsstörungen lindern kann, ist sie keine anerkannte Kassenleistung.

Botox ist seit Februar 2013 in Deutschland für die Behandlung von Patienten mit Blasenfunktionsstörungen zugelassen. Bei betroffenen Patienten, die etwa unter Dranginkontinenz oder überaktiver Blase leiden, wird Botox während einer Blasenspiegelung direkt in die Harnblase gespritzt.

Voraussetzung ist, dass die nicht operativen Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind oder wegen Nebenwirkungen nicht weitergeführt werden können.

"Die Praxis zeigt, dass die Botox-Injektion in die Harnblase die Leiden der Patienten für mehrere Monate erheblich lindert und so ihre Lebensqualität deutlich steigert", sagt KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann.

Ziel der KVWL sei es gewesen, den Patienten die neue Behandlungsmethode sofort zugänglich zu machen und für die Ärzte klare Abrechnungsregeln zu schaffen. Nordmann hofft, dass weitere Kassen folgen. Der Vertrag enthält die entsprechende Beitrittsoption. (iss)

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