Quarantänegebot

DGPPN: Psychiatrische Kliniken dienen nicht der Disziplinierung

Eine medizinische Fachgesellschaft fordert die Länder auf, Quarantäneverweigerer mit Augenmaß zu behandeln und Psychiatrische Kliniken nicht als „Erziehungsanstalt“ zu nutzen.

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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte Pläne seiner Gesundheitsbehörden gekippt, Menschen in Kliniken unterzubringen, die sich den Quarantäneanordnungen der Behörden widersetzen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte Pläne seiner Gesundheitsbehörden gekippt, Menschen in Kliniken unterzubringen, die sich den Quarantäneanordnungen der Behörden widersetzen.

© Robert Michael / dpa

Berlin. Psychiatrische Kliniken dürfen nicht als „Erziehungsanstalten“ für Corona-Quarantäneverweigerer missbraucht werden. Darauf hat am Mittwoch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) verwiesen. Vorgänge in Sachsen erinnerten an Zeiten undemokratischer Herrschaft in Deutschland.

Tatsächlich erlaubt es das Infektionsschutzgesetz (Paragraf 30), „Krankheitsverdächtige“ in einem „geeigneten Krankenhaus“ zu isolieren. Die medizinische Fachgesellschaft forderte am Mittwoch die Landesregierungen auf, die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten. Zumindest offiziell seien aber keine weiteren Ansinnen der Länder in diese Richtung bekannt, sagte eine Sprecherin der DGPPN am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“.

Seit Karfreitag müssen alle, die von einer mehrtägigen Auslandsreise nach Deutschland zurückkehren, verpflichtend für zwei Wochen zu Hause bleiben. Offenbar folgen nicht alle dieser Vorgabe.

Kretschmer stoppte Planspiele

Zuvor hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Pläne seiner Gesundheitsbehörden gekippt, in vier Kliniken Menschen unterzubringen, die sich den Quarantäneanordnungen der Behörden widersetzen. Dafür sollen in den Einrichtungen in Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch bereits 22 Zimmer vorbereitet worden sein.

„Menschen, die, ohne psychisch erkrankt zu sein, aus freiem Willen heraus gegen Quarantäneanordnungen verstoßen und damit bewusst oder unbewusst die Gefährdung ihrer Mitmenschen in Kauf nehmen, dürfen nicht aus Zwecken der Disziplinierung in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden“, stellt die DGPPN dazu fest. Die Kliniken seien keine Orte, um das Fehlverhalten gesunder Menschen zu ahnden. Sie dienten vielmehr der Regelversorgung und seien finanziert, um psychisch erkrankte Menschen zu versorgen. (af)

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