Klippe 2

Das Aus für Verträge über Honorarverteilung

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Ein Instrument der Honorarverteilung unter den Ärzten entfällt ab 2009: Die Honorarverteilungsverträge, die KVen regional mit den Krankenkassen vereinbaren. Mit diesen Verträgen konnten bislang auf regionaler Ebene die floatenden Punktwerte gestützt werden. Instrumente dazu sind Abrechnungsbeschränkungen je Behandlungsfall, aber auch Fallzahlbegrenzungen je Praxis. Das führte zu Praxisbudgets.

Manche KVen verfolgten die Politik, durch restriktive Mengensteuerungen zu einem möglichst hohen Punktwert zu gelangen - zum Teil der Optik wegen. Als magisches Ziel galt es dabei, möglichst nahe an den historischen Punktwert von 5,11 Cent (zehn Pfennig) heranzukommen. Erreicht wurde dies mit einer teils drastischen Kappung der Leistungsmengen - was zu der Behauptung von Ärzten führte, rund ein Drittel ihrer Leistungen überhaupt nicht bezahlt zu bekommen.

Beispiel Hamburg: Dort werden die von Ärzten via Honorarverteilungsvertrag abgerechneten Punktmengen bei 64 Prozent abgeschnitten. Das Ergebnis ist ein hoher Punktwert von 4,5 Cent. Mit dieser Methode sollte auch transparent gemacht werden, in welchem Ausmaß Ärzte ihre Leistungen nicht mehr bezahlt bekommen.

Der jetzt festgelegte Orientierungspunktwert liegt aber nur bei gut 3,5 Cent. Die spannende Frage ist nun, ob die Differenz zwischen bisherigem hohen Punktwert und neuem Orientierungspunktwert mit mehr erbrachten und auch bezahlten Leistungen (Punkten) kompensiert werden kann. Tendenziell ist es jedenfalls so, dass KVen, in denen bislang hohe Punktwerte gezahlt worden sind, deutlich geringere Zuwächse als der Durchschnitt erreichen werden. Das gilt beispielsweise für Baden-Württemberg und Nordrhein.

Lesen Sie dazu auch: Honorarwende für die Vertragsärzte Arzthonorar: Geld allein reicht nicht! Kassen hadern mit Ergebnis Klippe 1: Prävention und extrabudgetäre Leistungen Klippe 3: Verteilung unter Regionen und Fachgruppen

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Orientierung am kranken Menschen

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