Klippe 3

Verteilung unter Regionen und Fachgruppen

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Als Folge der neuen Vergütungssystematik treten erwünschte und unerwünschte Verteilungswirkungen auf.

Grundsätzlich erwünscht war es, Ärzte in denjenigen Regionen deutlich besser zu stellen, die überdurchschnittlich viele Patienten mit überdurchschnittlicher Morbidität behandeln. Dieses Ziel ist weitestgehend erreicht worden. Die Ärzte in den neuen Bundesländern erhalten eine Honoraraufstockung von 680 Millionen Euro, das sind 20 Prozent.

Das ist Folge des für sie höheren Punktwertes und des damit bezahlten höheren morbiditätsbedingten Leistungsbedarfs. Das Vergütungsniveau der Ärzte in den neuen Bundesländern steigt damit von 81 auf etwa 95 Prozent des Westniveaus. Mit überdurchschnittlichen Zuwächsen können außerdem Vertragsärzte in Westfalen, Berlin und Niedersachsen rechnen (etwa 13 bis 14 Prozent).

Dem stehen allerdings Regionen mit nur geringen Zuwächsen gegenüber: Genannt werden Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. Sichergestellt werden musste aber, dass es nicht zu Verlusten kommt.

Ein weiteres Problem: die Honorarverteilung zwischen Haus- und Fachärzten. Da die bisherige Trennung in ein Hausarzt- und ein Facharztbudget (das führte zu höheren Punktwerten bei den Hausärzten) nicht mehr im Gesetz steht, führt ein nun einheitlich geltender Punktwert für alle Ärzte dazu, dass Honorarzuwächse von Haus- zu Fachärzten umverteilt worden wären. Ein Teil der gewollten Leistungsaufwertungen im EBM 2008 wäre den Hausärzten damit genommen worden. In diesem Fall zeigte sich, dass es von Vorteil war, dass das Bundesgesundheitsministerium in die Verhandlungen einbezogen war: Es stimmte einer für drei Jahre verlängerten Vergütungstrennung zu.

Lesen Sie dazu auch: Honorarwende für die Vertragsärzte Arzthonorar: Geld allein reicht nicht! Kassen hadern mit Ergebnis Klippe 1: Prävention und extrabudgetäre Leistungen Klippe 2: Das Aus für Verträge über Honorarverteilung

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Orientierung am kranken Menschen

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