Suchtkrankheiten

Drogentherapie statt Strafe

Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt die Substitutionstherapie neu. Der Zielekatalog verändert sich.

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mehrere Regelungen in der Substitutionstherapie von Opioidabhängigen modifiziert. Hintergrund sind veränderte Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom Mai 2017. Sie bestimmen, dass ärztlich-therapeutische Bewertungen in einer Richtlinie von der Bundesärztekammer festgelegt werden sollen und nicht mehr im Bundesrecht.

Die im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretene Richtlinie der BÄK verabschiedet sich von einem vorrangig abstinenzorientierten Behandlungsansatz und stellt fest: "Die substitutionsgestützte Behandlung ist eine wissenschaftlich gut evaluierte Therapieform und stellt für die Mehrheit der Patienten die Therapie der Wahl dar."

Hervorgehoben wird, dass es sich bei der Opioidabhängigkeit um eine "schwere chronische Krankheit" handelt. Als eigene Behandlungsziele werden unter anderem die "Sicherstellung des Überlebens" und die Abstinenz von illegal erworbenen Opioiden angesehen. Bei den Therapiezielen wird die Vermittlung der Patienten in eine bedarfsgerechte psychosoziale Betreuung ausdrücklich betont. Nach Darstellung des GBA sind im Zuge der Novelle die Dokumentationsanforderungen für behandelnde Ärzte deutlich reduziert worden.

Bei der Bundesopiumstelle waren zuletzt 78.800 Substitutionspatienten gemeldet. Ihre Zahl ist seit dem Beginn der Meldepflicht im Jahr 2002 kontinuierlich gestiegen, im Vergleich zu 2016 aber nur noch um 300 Patienten. Ein großes Problem stellt die seit 2012 sinkende Zahl substituierender Ärzte dar. Ihre Zahl stagnierte im Vorjahr bei 2599 – sechs Jahre zuvor waren es noch 2731.

Rund jeder fünfte beteiligte Arzt verfügt über keine ausgewiesene suchtmedizinische Qualifikation. Diese Gruppe muss daher einen Konsiliararzt zu Rate ziehen. Nach der neuen BÄK-Richtlinie können Ärzte ohne spezifische Qualifikation bis zu zehn Substitutionspatienten behandeln, nach der alten Regelung waren es maximal drei. In der Regel konzentriert sich die Behandlung aber auf wenige Ärzte: Rund die Hälfte der Patienten war zuletzt bei nur 14 Prozent der Ärzte in Behandlung. (fst)

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