Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

EGMR stärkt psychisch kranke Väter

Umgangsrecht darf nicht pauschal beschränkt werden – dies stellt nach Ansicht der Richter eine Diskriminierung dar.

Veröffentlicht:

Straßburg. Auch psychisch kranke und getrennt lebende Väter haben ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit ihren Kindern. Für sich genommen ist die Krankheit kein Grund, sie anders als andere Väter zu behandeln, wie jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied.

Im Streitfall stellten die Straßburger Richter fest, dass ein psychisch kranker Vater in Rumänien diskriminiert und in seinem Recht auf Familienleben verletzt wurde.

Der Mann war 2018 geschieden worden. Er und auch seine Ex-Frau hatten zuvor psychische Probleme, zuletzt war aber nur noch er als psychisch krank registriert. Gerichte entschieden, dass die damals vierjährige Tochter bei der Mutter leben soll. Der Vater erhielt nur ein Umgangsrecht von zweimal zwei Stunden pro Woche und im Beisein der Mutter.

Klage in Rumänien blieb erfolglos

Damit war er nicht einverstanden. Von seiner Ex-Frau habe er sich völlig entfremdet, und auch zeitlich reiche das Zusammensein mit seiner Tochter nicht aus. Eine entsprechende Klage in Rumänien blieb allerdings ohne Erfolg.

Der EGMR gab nun dagegen der Verfassungsbeschwerde statt. Er sei wegen seiner psychischen Erkrankung diskriminiert worden, obwohl es hierfür keinerlei Gründe gab. So hätten die rumänischen Gerichte nicht festgestellt, dass der Vater sich nicht um seine Tochter kümmern würde oder dass sie bei ihm sogar gefährdet wäre.

Jüngere Berichte der behandelnden psychiatrischen Klinik seien positiv, ein Sachverständigengutachten hätten die Gerichte nicht eingeholt, rügten die Straßburger Richter.

Recht auf Privat- und Familienleben verletzt

So oder so hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben, als ein Zusammensein von Vater und Kind nur im Beisein der Mutter. Den Gerichten sei das angespannte Verhältnis zwischen den Eltern bekannt gewesen. Die Frage, welche Lösung am besten für das Kind sei, hätten sie sich nicht gestellt.

Auch das Recht auf Privat- und Familienleben sei daher verletzt, urteilte der EGMR. Er sprach dem Vater ein Schmerzensgeld von 10 .000 Euro zu. (mwo)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Az.: 3891/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

© libre de droit | iStock

Update MS

Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

© Yozayo | iStock

Intrathekale Entzündung

Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Ein erreichbares Ziel bei MS?

© Merck KGaA

Therapiefreie Remission

Ein erreichbares Ziel bei MS?

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Ofatumumab-Konzentrationen in der Muttermilchh

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [10]

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

Flexiblere Familienplanung durch kürzere Kontrazeptionszeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: MS-Krankheitsdynamik: Patientinnen und Patienten bewegen sich von frühen Stadien über Phasen fokaler Entzündung in fortgeschrittene, meist irreversible Stadien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [4]

Multiple Sklerose heute

Praxisrelevante Daten im Fokus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: Verlauf des Rett-Syndroms

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Rett-Syndrom

Diagnose und Verlauf einer herausfordernden Erkrankung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Lesetipps
Eine Frau zieht einen Kompressionsstrumpf auf ihr rechtes Bein.

© Itana / Stock.adobe.com

Leitlinien-Update

Welcher Kompressionsstrumpf ist der richtige?