EU-Kommission

EU-Gesundheitsunion: Kommission etabliert Beratenden Ausschuss für Krisenfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Die Kommission sieht die Gruppe als „wichtigen Schritt in unserer Arbeit zur Stärkung der Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen im Rahmen einer starken EU-Gesundheitsunion.“

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Brüssel. Die EU-Kommission hat am Dienstag eine neue Expertengruppe eingesetzt, die bei ernsthaften grenzüberschreitenden Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit beratend tätig werden soll. Mit dieser Gruppe kann eine große Lücke geschlossen werden, die während der COVID-19-Pandemie festgestellt worden sei, hieß es aus Brüssel .

Der Beratende Ausschuss für Krisenfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit wird die Kommission und die Mitgliedstaaten demnach bei der Feststellung unterstützen, wann formell ein Krisenfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorliegt. Er wird auch Ratschläge dazu geben, welche Maßnahmen als Reaktion auf die Epidemie zu ergreifen sind und wann diese aufgehoben werden sollten. Die Kommission bezeichnet dies als „wichtigen Schritt in unserer Arbeit zur Stärkung der Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen im Rahmen einer starken Europäischen Gesundheitsunion.“

51 Fachleute an Bord

Der neue unabhängige Ausschuss soll sich aus 51 Experten aus verschiedenen Disziplinen und Sektoren zusammensetzen. Er werde im Falle einer Gesundheitskrise in Fragen der öffentlichen Gesundheit, der Biomedizin, des Verhaltens, der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und internationalen Fragen beratend tätig sein. Der Ausschuss sei im Rahmen der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen beschlossen worden, die im Dezember 2022 in Kraft getreten ist.

Vertreter des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Weltgesundheitsorganisation sollen laut Kommission als ständige Beobachter zugelassen werden, während Ad-hoc-Experten (z. B. aus den Orten des Ausbruchs) eingeladen werden könnten, um dem Ausschuss bei Bedarf ihre Erkenntnisse mitzuteilen.Ein Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen von Fachleuten werde in den kommenden Wochen veröffentlicht, und der Ausschuss werde seine Arbeit voraussichtlich im Frühjahr 2024 aufnehmen, hieß es weiter. (maw)

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