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Kommentar – BVA und Hausarztverträge

Einheitliche Aufsicht – jetzt!

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Es ist nur eine Schrecksekunde: Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat Hausarztverträge auf dem Kieker, legt sie aber nicht lahm. Chronikerpauschalen, die bisher oft Teil der Verträge sind, müssen modifiziert werden. Das ist auch im Sinne der Hausärzte: Nicht Diagnosen werden honoriert, sondern der erhöhte Betreuungsaufwand bei der Versorgung chronisch Kranker.

Dass eine Vergütung, die sich nach der Zahl der dokumentierten Diagnosen richtet, ethisch unhaltbar ist, dürfte Konsens sein. Daher ist es auch sinnvoll, dass das BVA die HzV-Vereinbarungen prüft und fragwürdige Vertragskonstruktionen stoppt. Was indes irritiert, ist der Furor, mit dem die Bonner Behörde vorgeht. In einem kürzlich vorgelegten Bericht über den Wettbewerb in der GKV zog die Behörde eine vernichtende Bilanz vor allem der Hausarztverträge: Viele verletzten gesetzliche Vorgaben, nur wenige enthielten innovative Ansätze.

Das Amt empfahl, die Vorlagepflicht für solche Verträge, die 2015 abgeschafft wurde, wieder einzuführen. Die Zahl der Kritiker, die monieren, dass das BVA damit sein Mandat als Aufsichtsbehörde überspannt, dürfte weiter zunehmen.

Eine einheitliche Aufsichtspraxis für alle Kassen, und zwar nicht nur auf dem Papier, ist im Sinne gleich langer Spieße zwingend geboten.

Lesen Sie dazu auch: Chronikerpauschalen: Hausarztverträge im Visier des BVA

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