Freigabe weiter umstritten

FDP-Politikerin verteidigt Cannabis-Pläne gegen Kritik

Vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird erneut scharfe Kritik an der geplanten Teil-Legalisierung von Cannabis laut. Die Bundesärztekammer spricht von einer „drogenpolitischen Bankrotterklärung“, die FDP verteidigt die Pläne.

Veröffentlicht:

Berlin. Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, hat die geplante Cannabis-Freigabe in Deutschland gegen anhaltende Kritik verteidigt. Die Verbotspolitik sei gescheitert, es brauche einen Paradigmenwechsel, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Hintergrund sind kritische Stellungnahmen verschiedener großer Verbände aus Polizei, Justiz und Medizin zu dem Vorhaben. An diesem Montag findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung dazu statt.

BÄK: „Kein ernstzunehmender Jugendschutz“

Auch die Bundesärztekammer hatte im Vorfeld der Anhörung ihre Kritik an der geplanten Teil-Legalisierung bekräftigt. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sagte: „Der Bundestag würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland einen großen Dienst erweisen, wenn er dieses Gesetz durchfallen lässt. Was wir brauchen, ist eine verantwortungsbewusste Drogenpolitik, die den Fokus auf kluge und gezielte Präventionsstrategien und die Förderung von Interventionsprogrammen legt.“ Bei den aktuellen Plänen handle es sich dagegen um eine „drogenpolitische Bankrotterklärung“.

„Cannabis wird auch jetzt bereits konsumiert“, sagte Lütke und verwies darauf, dass Schwarzmarktprodukte oft verunreinigt und mit gefährlichen Substanzen gestreckt seien. Sie nannte etwa Haarspray, Blei oder synthetische Cannabinoide. Geplant seien mehr Aufklärung und Prävention und der Zugang zu Cannabis zu Genusszwecken aus Eigenanbau oder aus Clubs mit kontrollierter Herkunft und Qualität, „um den illegalen Bezug vom Schwarzmarkt zurückzudrängen“.

SPD, Grüne und SPD wollen nach derzeitigen Plänen noch vor dem Jahreswechsel ihr Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis im Bundestag beschließen. Cannabis soll demnach im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Für Volljährige ab 18 soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Warnung vor schwerwiegenden Auswirkungen auf Jugendliche

Auch weitere Verbände hatten bereits Kritik an den Plänen deutlich gemacht und in Stellungnahmen ausgeführt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) äußerte die Befürchtung, dass die im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen „ins Leere“ liefen.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hält die geplante Altersgrenze für den Zugang zu Cannabis mit 18 Jahren für zu niedrig, „da die Gehirnentwicklung in der Regel bis Mitte 20 noch nicht abgeschlossen ist“. Bis dahin solle die Droge unter anderem wegen eines erhöhten Psychoserisikos nicht konsumiert werden, so der Verband.

Lesen sie auch

Die Grenze zwischen Pro und Kontra verläuft aber auch fließend. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin bewertet die „Ansätze zur Entkriminalisierung von Konsumenten“ im Gesetz als positiv. Der Verband warnt aber auch davor, dass durch die Freigabe die Zahl der Personen mit Intoxikationen oder Intoxikationspsychosen deutlich zunehmen könnte.

Die Bundespsychotherapeutenkammer weist ebenfalls auf die Gefahren des Drogen-Konsums unter 25 Jahren wegen der noch nicht abgeschlossenen Gehirnentwicklung hin. Sie bezeichnet aber die Altersgrenze von 18 Jahren und die Vorgabe, dass Cannabis-Clubs nur weniger potentes Cannabis an unter 21-Jährige abgeben dürfen sollen, als „guten Kompromiss (...) zwischen einem vertretbaren Gesundheitsrisiko für das noch nicht ganz ausgereifte Gehirn und der Verhinderung, dass der Cannabisgebrauch ab dem durchschnittlichen Einstiegsalter von circa 15 Jahren zu lange verheimlicht oder tabuisiert wird“. (dpa/eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Essen

80 Verfahren um GKV-Beitrag für Bürgergeldempfänger anhängig

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr_Microbe / stock.adobe.com

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Fünf Jahre orale Therapie mit Risdiplam

Breite Anwendbarkeit bei 5q-assoziierter SMA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß

Differenzialdiagnostik bei Enthesiopathie

Wann Sehnenbeschwerden wahrscheinlich rheumatisch bedingt sind

Lesetipps
Bei der Übung „Drei Minuten Atemraum“ geht es etwa darum, die aktuelle Tätigkeit für drei Minuten zu unterbrechen und bewusst in sich hineinzuhören. (Symbolbild)

© wang / stock.adobe.com / Generated with AI

Mehr Wohlbefinden im Praxisalltag

Praxisstress? Diese Achtsamkeitsübungen verschaffen Ihnen schnell wieder Luft

Ein Mann fasst sich mit der Hand ans Herz. Eine andere Person hält eine Tablette in die Kamera.

© kooshevoy / Fotolia

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

Eine Reihe von Sportutensilien (Fußball, Tennisschläger, Springsseil, etc.) in einer Sporttasche, die auf dem Boden steht.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt