Falsche Metoprolol-Rezepte können teuer werden

Die Querelen um falsch bedruckte Rezepte mit Metoprolol gehen in die nächste Runde. DAV und AOK haben jetzt Strafzahlungen vereinbart.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Metoprolol auf Rezept: Die Apotheken sollen für jedes falsche Rezept zur Kasse gebeten werden.

Metoprolol auf Rezept: Die Apotheken sollen für jedes falsche Rezept zur Kasse gebeten werden.

© [M] Petra Schneider / imago

Schon drei Wochen schwelt der Streit um falsch bedruckte Rezepte mit einem Metoprolol-Präparatvon betapharm, das noch gar nicht im Handel ist. Dabei werden die gegenseitigen Vorwürfe immer lauter. Der Apothekerdachverband ABDA hält der AOK vor, sie selbst sei für die entstandene Situation verantwortlich, weil sie Zuschläge an nicht lieferfähige Partner erteilt habe.

Die Kasse kontert, es gebe grundsätzlich "keine Konstellation, in der eine Apotheke ein anderes Medikament abrechnen darf, als sie tatsächlich abgegeben hat" und wirft den Apothekern vor, es mit der Arzneimittelsicherheit nicht genau genug zu nehmen: "Es kann jetzt in mindestens 30.000 Fällen nicht mehr über die Rezepte zurückverfolgt werden, welcher Patient welches konkrete Medikament erhalten hat.

Kommt es zum Beispiel zu einem Arzneimittelrückruf, wäre eine direkte Information der betroffenen Patienten nicht möglich". Vielleicht, so die AOK, handele es sich bei dem aktuellen Fall sogar nur um die Spitze eines Eisberges.

Produkt noch gar nicht im Handel

Warum trotz "Friedenspflicht" die tatsächliche Produktabgabe überhaupt so häufig falsch deklariert wurde, kann bisher nur gemutmaßt werden: Die Spekulationen reichen von im Alltagstrubel vergessenen Rezeptkorrekturen bis hin zu vorsätzlicher Fehlbedruckung.

Vermutlich wäre das Ganze auch tatsächlich nicht aufgefallen, hätte es nicht den besonderen Fall gegeben, dass ein Hersteller für einen Wirkstoff zwar einen AOK-Rabattzuschlag hat, das Produktkennzeichen auch schon in der Apotheken-EDV hinterlegt ist, das Produkt aber physisch noch gar nicht im Handel ist. Als betapharm schließlich Rechnungen über den Herstellerrabatt erhielt, wurde man stutzig.

Von den angeblich 12.000 involvierten Apotheken, sollen die meisten nur ein bis vier Mal "geschludert". Rund ein Viertel jedoch zehn Mal und häufiger. Den Vogel abgeschossen hat ein Apotheker, der allein im Juni 70 Mal das nicht verfügbare betapharm-Metoprolol abgegeben haben will.

DAV und AOK einigen sich auf Bußgeldstaffel

Solch auffälliger Häufungen will sich die AOK nun annehmen und eventuell sogar den Staatsanwalt einschalten. Außerdem haben sich AOK-Bundesverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) auf eine Bußgeldstaffel geeinigt, deren Umsetzung jetzt noch auf Landesebene konkretisiert werden muss: Apotheken, die lediglich ein- oder zweimal Rezepte falsch bedruckt haben, sollen nur verwarnt werden.

Das dritte falsche Rezept kostet 500 Euro, jede weitere fingierte Abgabe 100 Euro zusätzlich. Ab dem elften Mal werden 2400 Euro fällig. Danach geht es "in Schritten von 200 Euro weiter", weiß apotheke adhoc.

Auch auf den Einkaufskosten der tatsächlich abgegebenen Präparate dürften die Apotheken sitzen bleiben, da die falschen Rezepte nicht korrekt abgerechnet werden können.

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