Die Sicht von Kliniken und Innovatoren

Funktionsfähig und durchaus machbar

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Technisch funktionsfähig und machbar - so lautet das Urteil der Träger von Kliniken und neuen Versorgungsformen zum Szenario B. Als problematisch wird jedoch die - mögliche - Herauslösung von Innovationen aus dem Gemeinschaftstarif und die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Individualtarifen angesehen.

Die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs auf der Basis von Kosten-Nutzen-Bewertungen führe zu einer transparenteren Rationierung, als dies bislang durch den Bundesausschuss üblich sei. Die entscheidenden Punkte seien aber die Schwellenwerte, die darüber bestimmen, ob eine Innovation in den Gemeinschaftstarif kommt oder nicht. Ein solcher Schwellenwert könne nie vollständig objektiv festgelegt werden. Ethische und politische Werturteile fließen in die Entscheidungen ein - auch mit dem Risiko einer Dramatisierung von Einzelschicksalen.

Die ausschließlich einkommensabhängige Finanzierung des Gemeinschaftstarifs wird als unzulänglich angesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Prämien im Individualtarif begünstige Besserverdienende und könne soziale Schieflagen auslösen.

Ein völlig einheitlicher Leistungskatalog bei umfassendem Morbi-RSA reduziere den Wettbewerb auf Effizienz nur bei den Verwaltungskosten. Das sei kein ausreichender Anreiz.

Generell erwartet diese Gruppe von Leistungserbringern, dass die Bedeutung von Qualitätssicherung zunehmen wird.

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