Integrierte Versorgung? Das war gestern!

Im Jahr 2020 ist die Einheitsversicherung etabliert - sie nennt sich "Gemeinschaftstarif". Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Zusatzversicherungen. Leistungen und Innovationen im Gemeinschaftstarif sind strikt reglementiert. Das Kollektivvertragssystem erlebt eine neue Blüte.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Blick ins Jahr 2020: Alle Bürger sind über eine Grundversorgung abgesichert.

Blick ins Jahr 2020: Alle Bürger sind über eine Grundversorgung abgesichert.

© Foto: Getty Images/Stockbyte

Der Ausgangspunkt: Nach 2009 scheitern alle Versuche der privaten Krankenversicherung, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Konvergenz des GKV- und PKV-Systems zu verhindern. Nur die alten PKV-Versicherten verbleiben in ihrem herkömmlichen System. Ansonsten gilt 2020 ein einheitlicher Versicherungsmarkt mit einer Pflichtversicherung im "Gemeinschaftstarif" für alle Bürger - also die Bürgerversicherung.

Die Kassen erheben wieder kassenindividuelle Beitragssätze in Abhängigkeit vom Einkommen; es gilt ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich. Die Individualtarife für Zusatzversicherungen werden hingegen risikoäquivalent kalkuliert. Die Prämien können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings kann sich nicht jeder diese Zusatzversicherungen leisten. Diese Individualversicherungen decken Kosten beispielsweise für Innovationen ab, die im Gemeinschaftstarif nicht oder noch nicht zugänglich sind.

Wahltarife abgeschafft

Trotz vielfältiger Möglichkeiten haben es die Kassen nicht geschafft, einen effizienten Vertragswettbewerb, beispielsweise in Form selektiver Verträge, zu etablieren. Der Versuch, Versicherte und Patienten an bestimmte Leistungsanbieter zu binden, hat sich nicht als wirksam erwiesen. Selektive hausarztzentrierte und fachärztliche sowie integrierte Versorgungsformen wurden zurückgenommen. Auch die Wahltarife in der GKV wurden abgeschafft. Dem stehen nun aber Leistungseinschränkungen gegenüber, die sich vor allem auf Innovationen beziehen.

Die Kassen schließen ihre Verträge mit allen Leistungsanbietern wieder einheitlich und gemeinsam. Die Verhandlungsführung obliegt dem Spitzenverband Bund und den Landesverbänden der Krankenkassen. Das Leistungsangebot ist vereinheitlicht. Die Leistungsausgaben werden durch Budgets und Richtgrößen gesteuert; die Bedarfsplanung ist weder bei Krankenhäusern noch bei niedergelassenen Ärzten abgeschafft. Die einzelnen Krankenkassen versuchen, die Versorgung ihrer Versicherten mit Disease-Management-Programmen und Strukturverträgen zu verbessern. Das ist eine der wenigen kassenindividuellen Möglichkeiten, auf Versorgung und Qualität Einfluss zu nehmen.

Innovative Behandlungen

Die niedergelassenen Ärzte kooperieren in Gemeinschaftsstrukturen, beispielsweise Medizinischen Versorgungszentren. Viele MVZ sind auch an Kliniken angegliedert. Die Bedeutung selbstständig niedergelassener Ärzte hat abgenommen. Diese Form der Niederlassung wird kaum noch genutzt. Für Leistungserbringer sind die Alt-PKV-Versicherten kaum noch interessant. Wichtiger geworden sind Leistungen, die die Zusatztarife abdecken. Damit werden innovative Behandlungen möglich. Dies ist eine Domäne spezialisierter Fachärzte und Medizinischer Versorgungszentren, auch in Kombination mit Krankenhausbehandlungen.

Für Arzneimittel-Innovationen gilt die vierte Hürde: Die Aufnahme in den Gemeinschaftstarif setzt den Nachweis von medizinischem Zusatznutzen und Wirtschaftlichkeit voraus.

Mehr zum Thema: Lesen Sie am 20. November: Szenario C - GKV und PKV - Trennung aufgehoben. Internet-Forum zur Delphi-Studie

Szenario B - die Charakteristika

Die Grundversorgung wird für alle Versicherten verpflichtend mit einer einheitlichen Basisversicherung realisiert. Diese Grundversorgung basiert auf wissenschaftlich gesicherten Grundlagen.

Die PKV bietet steuerlich geförderte Individualtarife für Leistungen an, die über die Grundversorgung hinausgehen.

Drei alternative Zukunftsszenarien

Das Pharmaunternehmen Janssen-Cilag liefert seit 1994 mit der Delphi-Studienreihe Impulse für die Diskussion um die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens. Im Fokus der fünften Delphi-Studie steht die Frage, wie das Gesundheitswesen im Jahr 2020 aussehen soll.

Im ersten Schritt wurden unter Mitwirkung eines Expertenbeirats zunächst drei alternative Zukunftsszenarien für ein Gesundheitssystem 2020 entwickelt. In der zweiten Phase wurden die Zukunftsszenarien in mehreren Workshops gründlich analysiert und aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven begutachtet. Beteiligt waren rund 60 Fachleute aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens und Patientenorganisationen.

Danach wurden Bürger zu zentralen Handlungsoptionen der Szenarien befragt. Wissenschaftlich konzipiert und betreut wurde die Studie von Professor Jürgen Wasem (Uni Duisburg-Essen), und Hans-Dieter Nolting (IGES Institut Berlin). Die "Ärzte Zeitung" stellt alle Szenarien in einer Serie vor. Szenario C folgt am 20. November.

Lesen Sie dazu auch: Die Sicht der Ärzte: Viel Zustimmung, aber auch Zweifel Die Sicht der Patienten / Bürger: Mehrheit für Gemeinschaftstarif Die Sicht der gesetzlichen Kassen: Innovationsfeindlich und nicht umsetzbar Die Sicht der privaten Krankenversicherung: Innovationsgeschwindigkeit wird gehemmt Die Sicht von Kliniken und Innovatoren: Funktionsfähig und durchaus machbar Die Sicht von Janssen-Cilag: Hohe Planungssicherheit, Eigenvorsorge möglich

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