Die Sicht der Ärzte

Viel Zustimmung, aber auch Zweifel

Grundsätzlich fällt das Urteil der Ärzte zum Szenario von einheitlich definierten medizinischen Grundleistungen und optional angebotenen Zusatz/Individualleistungen positiv aus.

Veröffentlicht:

Geradezu mit Erleichterung wird die Aufhebung des Vertragswettbewerbs sowie die Rückkehr zu Kollektivverträgen im Gemeinschaftstarif aufgenommen.

Die Trennung in einen Basis- und Individualtarif wird von Ärztevertretern befürwortet, weil aus ihrer Sicht heute viele unnütze Leistungen angeboten werden. Allerdings wird mit Skepsis gesehen, dass Versicherte, die nur im Grundtarif abgesichert sind, nur noch eingeschränkt Zugang zu Innovationen haben können.

Als weiteres Risiko wird gesehen, dass Versicherte im Individualtarif letztlich als Testperson für den Nachweis der Nützlichkeit innovativer Behandlungen eingesetzt werden. Gerade bei Individualtarifen bestehe die Gefahr, dass mit ihnen Innovationen von sehr begrenztem Nutzen etabliert würden.

Im Gemeinschaftstarif erwarten die Ärztevertreter, dass der Wettbewerb fast vollständig eliminiert wird. Kritisch wurde diskutiert, ob dann noch ein Wettbewerb um Leistungsqualität möglich sei. Entscheidend komme es darauf an, ob Ergebnisqualität sichtbar gemacht werden könne. Das sei methodisch anspruchsvoll.

Allerdings sehen die Ärztevertreter aufgrund stringenter Kosten-Nutzen-Bewertungen im Gemeinschaftstarif Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Empfohlen wird, den Leistungskatalog nicht nur bei Innovationen zu beschränken, sondern auch Leistungen zur Behandlung von Patienten mit weniger gravierenden Gesundheitsstörungen auszugliedern. Bagatellleistungen sollten in die Selbstbeteiligung fallen.

Die Einschränkung des Wettbewerbs sehen die Ärztevertreter überwiegend positiv. Die Aufhebung von selektiven Vertragsabschlüssen wird begrüßt. Für die Förderung eines effizienten und effektiven Handelns der Ärzte sei nicht Selektion unter verschiedenen Ärzten erforderlich, sondern vielmehr eine angemessene Honorierung.

Für unumgänglich halten die Ärztevertreter eine Begrenzung des Zugangs zu innovativen Arzneimitteln. Sie plädieren für eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Behandlungen, die nur eine minimale lebensverlängernde Wirkung haben.

Zwar wird die mit der Option von Individualverträgen einhergehende Förderung der Eigenverantwortung von den Ärztevertretern grundsätzlich begrüßt - es wird aber auch auf die Gefahr hingewiesen, dass Patienten unter- oder fehlversichert sein könnten.

Lesen Sie dazu auch: Integrierte Versorgung? Das war gestern! Die Sicht der Patienten / Bürger: Mehrheit für Gemeinschaftstarif Die Sicht der gesetzlichen Kassen: Innovationsfeindlich und nicht umsetzbar Die Sicht der privaten Krankenversicherung: Innovationsgeschwindigkeit wird gehemmt Die Sicht von Kliniken und Innovatoren: Funktionsfähig und durchaus machbar Die Sicht von Janssen-Cilag: Hohe Planungssicherheit, Eigenvorsorge möglich

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand