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Gastroenterologen schließen Vertrag zu Biosimilars

Vertrag mit Techniker Krankenkasse soll Betreuungsqualität und Wirtschaftlichkeit verbessern.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Einen Vertrag zu Biologika-Verordnungen für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) haben die Techniker Krankenkasse und der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng) geschlossen.

Der Vertrag soll helfen, die Betreuungsqualität und die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen von Biologika für diese Patientengruppe zu verbessern.

Laut Dr. Ulrich Tappe, Vorstandsmitglied im bng, können alle Mitglieder des Berufsverbandes beitreten, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind.

Bei besonderen Versorgungsstrukturen könnten aber auch Einzelfallanträge gestellt werden. Patienten müssen sich in den Vertrag einschreiben. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Neueinstellung auf ein Biologikum/Biosimilar.

Als Ziel haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, dass das jeweilige Original und die Biosimilars bei der Verordnung zu gleichen Teilen berücksichtigt werden sollen. Bei einem Originator und zwei Biosimilars ergebe sich die Quote von 67 Prozent für Patienten die neu eingestellt werden. Diese wird über die Gesamtheit der Ärzte ermittelt.

Wird die Quote erfüllt, erhalten die Teilnehmer eine zusätzliche Vergütung. Müssen Patienten aus therapeutischen Gründen anders behandelt werden, wirke das nicht vergütungsmindernd. Ein Ampelschema soll dem Arzt helfen, die vereinbarte Verordnungsquote einzuhalten.

"Wir sind froh, dass jetzt eine klare Vereinbarung vorliegt, die Kriterien für eine optimale Behandlung bei gleichzeitiger Beachtung der Wirtschaftlichkeit einvernehmlich festlegt und zugleich die Berücksichtigung individueller Besonderheiten ermöglicht", sagt Tappe.

Die teilnehmenden Gastroenterologen erhalten für jeden Patienten eine zusätzliche Vergütung für die engmaschige, leitliniengerechte Behandlung und die Verlaufskontrolle.

Nach Angaben der Techniker Krankenkasse kann der Arzt eine zusätzliche Vergütung von 15 Euro pro Patient und Quartal erhalten, wenn die Gesamtheit der am Vertrag teilnehmenden Ärzte die Ampelquote einhält. Gleiches gelte für das Erreichen der Biosimilarquote. (chb)

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