Arbeitskampf an kommunalen Kliniken

Gericht lehnt Untersagung des Streiks ab

Die Kliniken der Stadt Köln sind vor dem Arbeitsgericht damit gescheitert, Streiks der Ärztinnen und Ärzte zu untersagen. Marburger Bund und Klinik einigen sich über eine Notdienstvereinbarung.

Veröffentlicht:

Köln. Der Versuch des kommunalen Krankenhausträgers, den vom Marburger Bund (MB) organisierten Warnstreik von Klinikärztinnen und -ärzten am Dienstag und am 30. März zu untersagen, ist gescheitert.

Das Arbeitsgericht Köln hat sich geweigert, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen, teilt der MB-Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz mit.

Das Gericht habe „überdeutlich“ gemacht, dass die Warnstreiks berechtigt seien, berichtet der Geschäftsführer des Landesverbands Rolf Lübke. Der Grund: Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände der Ärztegewerkschaft habe bislang „noch nicht einmal ansatzweise“, ein Gegenangebot zu dem vom MB geforderten Inflationsausgleich zuzüglich 2,5 Prozent Gehaltssteigerung gemacht.

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Die Notdienstvereinbarung steht

Demnach ist nach Ansicht des Gerichts auch an der vorgeschlagenen Notdienstvereinbarung inhaltlich nichts auszusetzen. „Darauf haben wir uns dann nach gut einstündiger Gerichtsverhandlung auch durch einen formellen Vergleich geeinigt“, sagt Lübke.

In Zukunft werde der MB die bisher beim Abschluss von Notdienstvereinbarungen gezeigte Flexibilität sicher etwas überdenken, kündigte Lübke an. „Die Abstimmung über Notdienstvereinbarungen darf nicht zum Stellvertreterschauplatz für die eigentlich am Verhandlungstisch zu lösenden Probleme werden.“

Von den Kliniken der Stadt Köln gab es zunächst keine Stellungnahme. (iss)

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