Arbeitskampf an kommunalen Kliniken

Gericht lehnt Untersagung des Streiks ab

Die Kliniken der Stadt Köln sind vor dem Arbeitsgericht damit gescheitert, Streiks der Ärztinnen und Ärzte zu untersagen. Marburger Bund und Klinik einigen sich über eine Notdienstvereinbarung.

Veröffentlicht:

Köln. Der Versuch des kommunalen Krankenhausträgers, den vom Marburger Bund (MB) organisierten Warnstreik von Klinikärztinnen und -ärzten am Dienstag und am 30. März zu untersagen, ist gescheitert.

Das Arbeitsgericht Köln hat sich geweigert, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen, teilt der MB-Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz mit.

Das Gericht habe „überdeutlich“ gemacht, dass die Warnstreiks berechtigt seien, berichtet der Geschäftsführer des Landesverbands Rolf Lübke. Der Grund: Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände der Ärztegewerkschaft habe bislang „noch nicht einmal ansatzweise“, ein Gegenangebot zu dem vom MB geforderten Inflationsausgleich zuzüglich 2,5 Prozent Gehaltssteigerung gemacht.

Lesen sie auch

Die Notdienstvereinbarung steht

Demnach ist nach Ansicht des Gerichts auch an der vorgeschlagenen Notdienstvereinbarung inhaltlich nichts auszusetzen. „Darauf haben wir uns dann nach gut einstündiger Gerichtsverhandlung auch durch einen formellen Vergleich geeinigt“, sagt Lübke.

In Zukunft werde der MB die bisher beim Abschluss von Notdienstvereinbarungen gezeigte Flexibilität sicher etwas überdenken, kündigte Lübke an. „Die Abstimmung über Notdienstvereinbarungen darf nicht zum Stellvertreterschauplatz für die eigentlich am Verhandlungstisch zu lösenden Probleme werden.“

Von den Kliniken der Stadt Köln gab es zunächst keine Stellungnahme. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Differenzialdiagnosen im Blick

Hängendes Augenlid – Schauen Sie auch auf die Pupillen!

Lesetipps
Symbol für Augenspülung und Notfall-Augenspülvorrichtung für Chemieunfälle.

© navintar / stock.adobe.com

Neue S1-Leitlinie

Verätzung am Auge: Erst spülen, und dann?

Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist