Niedersachsen

Gericht soll Neuro-Betten billigen

Das Land Niedersachsen will keine weitere Neurologie neben den Zentren in Seesen und Göttingen. Eine Northeimer Klinik klagt.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:

NORTHEIM/GÖTTINGEN. Sollen auch kleinere Krankenhäuser eigene neurologische Abteilungen bekommen? Um diese Grundsatzfrage dreht sich ein Streit, der vor dem Verwaltungsgericht Göttingen verhandelt wurde. Die Helios Albert-Schweitzer-Klinik in Northeim hat dort gegen das niedersächsische Sozialministerium geklagt.

Die Klinik möchte eine neue Abteilung für Neurologie einrichten und dafür 20 Planbetten aus der Inneren Medizin dorthin verlagern. Das Ministerium lehnt die beantragte Umwidmung jedoch ab. Das Land steht auf dem Standpunkt, dass die neurologische Versorgung in Spezialkliniken stattfinden sollte. Nur diese verfügten über die nötige Ausstattung, Infrastruktur und Spezialkompetenzen, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleisten zu können.

Die Northeimer Klinik will dies nicht hinnehmen und das Ministerium gerichtlich dazu verpflichten lassen, 20 Planbetten für die Fachrichtung Neurologie in den Krankenhausplan aufzunehmen, darunter vier sogenannte Stroke-Unit-Betten für die Versorgung von Schlaganfall-Patienten.

Auch andere Krankenhäuser würden gerne eigene neurologische Abteilungen einrichten. Es lägen bereits diverse Anträge insbesondere von Kliniken im Westen des Landes vor, erklärte ein Vertreter des niedersächsischen Sozialministeriums in der Verhandlung.

Der niedersächsische Krankenhausplan für das Jahr 2017 sieht für den Versorgungsbereich des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig insgesamt 360 Planbetten im Bereich Neurologie vor. Das Städtische Klinikum Braunschweig hat 94 Planbetten, das Klinikum Wolfsburg 30, die Universitätsmedizin Göttingen 114 und die Schildautalkliniken in Seesen 122. In diesem Jahr wurde die Zahl in Seesen noch einmal um 15 aufgestockt.

Nach Ansicht des Sozialministeriums sind Patienten aus dem Landkreis Northeim damit ausreichend versorgt. Northeim sei rund 25 Kilometer von den neurologischen Zentren in Seesen und Göttingen entfernt, Beide böten ein hochspezialisiertes Versorgungsangebot mit weiteren Fachabteilungen wie der Interventionellen Neuroradiologie und der Neurochirurgie. Eine weitere Einheit sei nicht erforderlich.

Der Vertreter der Northeimer Klinik führte dagegen ein anderes Argument ins Feld: Bei einem Schlaganfall sei eine möglichst schnelle Behandlung wichtig, jede Verzögerung vermindere den Therapieerfolg.

Patienten aus dem Raum Einbeck, Dassel und dem Solling könnten jedoch nicht binnen des optimalen Zeitfensters von 30 Minuten die Zentren in Göttingen oder Seesen erreichen. Laut niedersächsischem Krankenhausgesetz müsse aber eine ortsnahe Notfallversorgung gewährleistet sein – diese könne nur in Northeim erfolgen.

Das Gericht will seine Entscheidung den Parteien schriftlich zukommen lassen.

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