Grünen-Vorschlag

Gesundheitsregion als Keimzelle der IV-Versorgung 2.0

Die Grünen fordern, Integrierte Versorgung neu zu denken. Vehikel dafür sollen Gesundheitsregionen sein. Im Konzept steckt ein Sprengsatz: Eine andere Arbeitsteilung von Ärzten und Gesundheitsberufen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Wie beim Puzzle: Bei einer integrierten Versorgung in Gesundheitsverbünden müssen die Teile passen.

Bei einer integrierten Versorgung in Gesundheitsverbünden müssen die Puzzleteile passen – und die Mauern zwischen den Sektoren geschleift werden.

© Yurok Aleksandrovich / stock.adobe.com

Berlin. Die Grünen im Bundestag wollen die integrierte Versorgung in einer neuen Dimension. Sie sprechen sich für eine gesetzliche Regelung für „Gesundheitsregionen“ aus. Diese sollen der Ankerpunkt für Krankenkassen sein, um populationsorientierte und indikationsübergreifende Versorgungsverträge aufzulegen. Das geht aus einem Antrag der Grünen-Fraktion hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die bisherigen Regeln zur integrierten Versorgung nach Paragraf 140a SGB V hätten auch nach Jahren „kaum Ausstrahlung in die Praxis unseres Gesundheitswesens erreicht“, heißt es in dem Papier. Schon aus der Begrifflichkeit im Gesetz – „Besondere Versorgungsformen“ –werde deutlich, dass es hier nicht um eine „politisch gewollte Alternative zur heutigen Regelversorgung“ handele.

Druck auf Kassen, Verträge für Gesundheitsregionen aufzulegen

Das wollen die Grünen ändern, und zwar auch mit Druck: Aufsichtsbehörden, Kommunalvertretungen oder Gesundheitskonferenzen sollen das Recht erhalten, Kassen „formell zum Abschluss bestimmter Gesundheitsregionenverträge aufzufordern“.

Kommen Kassen dem nicht nach, dann müssen sie nach Vorstellung der Grünen „zwingend darlegen, auf welche andere Weise sie auf eine Sektor übergreifende Versorgung“ hinwirken wollen. Das Recht der Versicherten in einer Gesundheitsregion auf freie Arztwahl soll ebenso unberührt bleiben wie die freie Wahl von Leistungserbringern, sich einem Gesundheitsverbund anzuschließen oder aber autonom zu bleiben.

Regionale Versorgungsnetze, wie sie den Grünen vorschweben, gibt es bisher nur ansatzweise, etwa das Projekt „Gesundes Kinzigtal“ oder die „Prosper“-Netze der Bundesknappschaft.

Gesundheitsverbünde sollen Vertragspartner der Kassen sein

Unter Gesundheitsregionen verstehen die Grünen beispielsweise die Gebiete von Landkreisen oder anderen Gebietskörperschaften im Umfang von rund 150000 Einwohnern. Die Vertragspartner von Kassen können Gesundheitsverbünde sein, also Zusammenschlüsse regionaler Leistungserbringer wie etwa Ärztenetze.

Der Verbund soll dann als Vertragspartner der Kassen in der Region die Organisation der ambulanten und stationären Versorgung übernehmen und die „virtuelle Budgetverantwortung“ tragen. Bis 2025, so der Plan der Grünen, sollen zehn Prozent der Bevölkerung in „Gesundheitsregionen“ versorgt werden. Bezogen auf die GKV wären das rund 7,3 Millionen Menschen.

Diese neue Vertragsform ist für die Grünen das Vehikel, um die Aufgabenverteilung zwischen den Heil- und Gesundheitsberufen neu zu ordnen, denn diese sei „unzeitgemäß“. Die „Dominanz ärztlicher Berufe“ gehe mit einer „Illusion ärztlicher Allzuständigkeit (einher), die andere Gesundheitsberufe in eine Assistentenrolle drängt“, heißt es in dem Papier.

„Community Health Nurses“ sollen etabliert werden

Gerade chronisch Kranke und andere vulnerable Patientengruppen erhielten in einem von harten Sektorengrenzen geprägten Gesundheitswesen nicht eine „umfassende, teambasierte Versorgung“. Daher sollten speziell ausgebildete Pflegefachpersonen wie „Community Health Nurses“ in der Primärversorgung „eine stärkere Rolle übernehmen“.

Hier wollen die Grünen offenbar den engen Rahmen aufbrechen, der durch die Heilkundeübertragungs-Richtlinie aus dem Jahr 2012 abgezirkelt ist. Danach dürfen – und zwar nur im Rahmen von Modellprojekten – Aufgaben an examinierte Alten- und Krankenpflegekräfte übertragen werden. Beschränkt wird dies durch vorgegebene Diagnosen (Diabetes Typ 1 und 2 sowie chronische Wunden) sowie bestimmte Prozeduren (beispielsweise Infusions- und Stoma-Therapie, Schmerzmanagement, Casemanagement, psychosoziale Versorgung).

Regelung aus einem Guss durch „Allgemeines Heilberufegesetz“

Die Grünen wollen nicht nur die Arbeitsteilung zwischen Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen verändern, sondern überdies auch ein „Allgemeines Heilberufegesetz“ vorschlagen. Dort sollen einheitliche Regelungen zu Heilkunde, selbstständiger und mitwirkender Berufsausübung sowie vorbehaltenen Tätigkeiten geschaffen werden.

Dabei sollen auch Vorgaben für Modellvorhaben formuliert werden. Um diesen Prozess vorzubereiten, soll ein „Gesundheitsberuferat“ etabliert werden, der dem Wissenschaftsrat vergleichbar sein soll. Er soll beratend die „Findung neuer Berufe“ begleiten und Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung sowie zum Berufsrecht geben.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgenommen, die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe „im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen und stärken“. Ob dies noch gelingt, ist fraglich. Als ersten Schritt hat das Bundesgesundheitsministerium Ende Juli einen Referentenentwurf zur Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) vorgelegt. (Mitarbeit: Thomas Hommel)
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