Bedarfsplanung

Grenze zwischen Nordstaaten fällt

HAMBURG (di). Bei der Bedarfsplanung soll die Ländergrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein künftig nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Als Richtschnur soll gelten, wo die Versicherten welche Leistungen in Anspruch nehmen.

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Diese Forderung formulierten die Vertreter der KVen von Hamburg und Schleswig-Holstein in einer gemeinsamen Sitzung. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution forderten sie die Gremien der Bedarfsplanung auf, überregionale Aspekte der Versorgung bei der Nutzung der neuen Möglichkeiten der Bedarfsplanung zu berücksichtigen.

Gemeinsame Sitzungen und ein enger Informationsaustausch sollen eine flächendeckende Versorgung befördern, aber auch eine "vernünftige Zentrumsbildung im Bereich der spezialisierten fachärztlichen Medizin". Das Nachfrageverhalten der Versicherten soll dabei die maßgebliche Rolle spielen. Die beiden KVen richten zu diesen Fragen einen gemeinsamen Datenkörper ein.

KVen folgen dem realen Verhalten der Patienten

Damit folgen die KVen dem ohnehin schon länderübergreifenden Patientenstrom in der Region Hamburg. Jeder dritte Patient in einer Hamburger Arztpraxis stammt nicht aus der Hansestadt.

Von den auswärtigen Besuchern wiederum kommen mehr als Zwei Drittel aus Schleswig-Holstein. Weil es selbst in Hamburg nicht mehr selbstverständlich ist, dass Praxen nachbesetzt werden, sollen die Möglichkeiten der Bedarfsplanung ausgeschöpft werden.

"Es macht wenig Sinn, auch noch den letzten Stadtteil von Hamburg zu beplanen, wenn gleichzeitig in Schleswig-Holstein größere Landstriche ohne vertragsärztliche Versorgung dastehen", hieß es.

Auch die Einrichtung von Zweigpraxen zählt zu den Forderungen der KVen. Sie erwarten eine Unterstützung ihrer Ziele durch Behörden und Krankenkassen.

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