Gesundheitsminister bis 2018

Gröhe hat der KBV gezeigt, wo der Hammer hängt

Er war ein der fleißigsten Gesundheitsminister: 49 Gesetze und Verordnungen wurden unter der Regie von Hermann Gröhe zwischen 2013 und 2017 verabschiedet. Dabei scheute er nicht den Konflikt mit dem KV-System, das Terminservicestellen einrichten musste.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Hermann Gröhe bei der CDU Landesvertreterversammlung NRW zur Bundestagswahl 2017.

Hermann Gröhe bei der CDU Landesvertreterversammlung NRW zur Bundestagswahl 2017. Zwischen 2013 und 2017 wurden 49 Gesetze und Verordnungen unter der Regie von Hermann Gröhe verabschiedet.

© Guido Kirchner / dpa

Die Personalie war eine Überraschung: Als es nach dem Scheitern der FDP an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2013 zu einer Neuauflage der Großen Koalition kam, wurde das Gesundheitsressort mit einem bis dahin in der Gesundheitspolitik überhaupt nicht aufgefallenen Politiker besetzt – Hermann Gröhe, gelernter Jurist, von 2009 bis 2013 Generalsekretär der CDU, davor Staatsminister im Kanzleramt.

Der Neuling im Gesundheitsministerium krempelte sogleich die Ärmel hoch – sein Motto: „Suaviter in modo, fortiter in re“. Das brachte er auch in seiner ersten Bundestagsrede in der neuen Funktion als Minister so zum Ausdruck: Es gehöre wesentlich zum Sozialstaat, dass Menschen sich verlassen können, „im Fall der Krankheit menschliche Zuwendung und qualifizierte Hilfe zu erfahren“.

Gröhe war dabei ein Mann der leisen Töne, arbeitete effizient und durchsetzungsstark. Am Ende Legislaturperiode konnte er an jeden Punkt der von den Fachpolitikern von SPD und CDU/CSU, Karl Lauterbach und Jens Spahn, ausgearbeiteten gesundheitspolitischen Agenda einen Haken machen.

Druck auf das KV-System

Als Erstes bekamen dies die Ärzte und ihre KVen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zu spüren. Dieses Gesetz war die logische Konsequenz des Versorgungsstrukturgesetzes seines Vorgängers Daniel Bahr. Das Gesetz hatte zwar etliche Anreize für Ärzte in strukturschwachen Regionen geschaffen, war aber wegen seiner weitgehenden Unverbindlichkeit überwiegend unwirksam geblieben.

Das Problem drohender Unterversorgung war nicht gelöst worden, und außerdem glaubte vor allem die SPD, Kassenpatienten müssten im Vergleich zu Privatversicherten zu lange auf einen Termin beim Facharzt warten.

Zwar war die SPD mit ihrem Projekt der Bürgerversicherung erneut auf der Strecke geblieben, ersatzweise fokussierte sie nun auf die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten in der ambulanten Versorgung. Angeblich überlange Wartezeiten für Kassenpatienten bei Fachärzten wurden zum Politikum.

Gegen ihren Widerstand wurde den KVen zur Auflage gemacht, Terminservicestellen unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer (116 117) einzurichten, die verpflichtet waren, Arzttermine binnen vier Wochen zu vermitteln. Gelang dies nicht, bekamen die Patienten einen Anspruch auf ambulante Versorgung im Krankenhaus – auf Kosten der KVen. Über die Arbeit der Terminservicestellen musste die KBV jährlich Bericht erstatten.

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Ob die Terminservicestellen wirklich ein Problem lösten, ist umstritten: Zwischen 2008 und 2014, war der Anteil der Patienten, die binnen drei Tagen einen Facharzttermin bekamen, von 46 auf 38 Prozent gesunken und der Anteil derer, die länger als drei Wochen warten mussten, von 22 auf 26 Prozent gestiegen, wie aus der KBV-Versichertenbefragung hervorgeht.

So viel ist richtig: Seit 2015, dem Jahr des Inkrafttretens des Versorgungsstärkungsgesetzes pendelte der Anteil der Patienten, die mehr als drei Tage auf einen Termin warten mussten, zwischen 37 und 40 Prozent. Die Terminservicestellen wurden nur verhalten in Anspruch genommen.

Ein Schub für Innovationen

Neue Aufgaben bekam der Gemeinsame Bundesausschuss: Er sollte weitere schwerwiegende chronische Erkrankungen definieren, für die Disease-Management-Programme entwickelt werden sollten.

Konkret vorgegeben wurde ein DMP Rückenleiden, eine der häufigsten Erkrankungen mit der höchsten Zahl an Arbeitsunfähigkeitsfällen.Hier hat es in der Tat in den vergangenen Jahren einige Fortschritte gegeben, das neueste DMP Adipositas adressiert eine der großen medizinischen und sozialen Aufgaben der Wohlstandsgesellschaft.

Eine neue Qualität der Arbeit des GBA wurde mit dem Innovationsfonds geschaffen. Der dafür eigens gebildete Innovationsausschuss konnte jährlich Projekte mit einem Volumen von bis zu 300 Millionen Euro definieren, mit denen neue kooperative und sektorübergreifende Versorgungsformen erprobt und evaluiert werden. Sie sollen bei Bewährung in die Regelversorgung übernommen werden.

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Diese neue Institution, die der GBA-Vorsitzende Josef Hecken gleich zu Chefsache machte, löste eine Ideenflut bei Unikliniken, Ärzten, Gesundheitswissenschaftlern und Gesundheitsökonomen aus. Aktuell zeigt die Website des GBA 261 Ergebnisse für geförderte Projekte. Das Spektrum der Versorgungsforschung zeigt die immense Bandbreite von Medizin und Pflege, die Bemühungen zur Integration und Kooperation und die wachsende Bedeutung von E-Health.

Sechs Jahre nach Etablierung des Innovationsfonds lässt sich allerdings noch nicht abschließend beurteilen, in welchem Ausmaß innovative Versorgungsansätze in der Regelversorgung Realität geworden sind.

Verlängerte Amtsperiode der Unpareiischen beim GBA

Die wachsende Bedeutung des Bundesausschusses drückte sich auch in der Stärkung der Position der drei Spitzenämter aus: Insbesondere auf Betreiben des Vorsitzenden Josef Hecken konnte die ursprünglich auf sechs Jahre begrenzte Amtsperiode der drei Unparteiischen verlängert werden. Sie bekamen ein eigenes Initiativrecht, um Projekte anzustoßen. Um die Arbeit zu beschleunigen, erhielt Hecken die Kompetenz, bei begrenzten Arbeitsressourcen wichtige Projekte zu priorisieren.

Ein Novum im Versorgungsstärkungsgesetz waren weitgehende Eingriffe in bis dato völlig autonom entscheidenden Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Das betraf vor allem den Bewertungsausschuss, der bis dahin nicht selten Innovationen aus ökonomischen Erwägungen blockiert hatte.

So wurde dem Bewertungsausschuss gesetzlich auferlegt, dass er für die von einem Patienten eingeholte Zweitmeinung als ärztliche Leistung auch eine Vergütungsposition zu schaffen hat. Die Zweitmeinung vor einem gravierenden medizinischen Eingriff war ebenfalls eine Neuerung des VSG, dem die ärztliche Selbstverwaltung eher skeptisch gegenüberstand.

Erstmals bekamen auch Externe ein Recht darauf, Anträge auf neue Leistungen und Vergütungen beim Bewertungsausschuss zu stellen – bis dahin waren innovative Ärzte und erst Recht Dritte wie etwa die Diagnostika-Industrie auf das Wohlwollen von KBV oder GKV-Spitzenverband angewiesen, damit eine neue Leistung und deren Bewertung im Bewertungsausschuss beraten werden konnte.

Mehr Stellen für Weiterbildung

Insbesondere für die KBV waren die Erfahrungen mit Hermann Gröhe sehr ambivalent. Sie bekam als Selbstverwaltung den politischen Primat der Aufsicht schmerzhaft zu spüren: Als sich die Vertreterversammlung weigerte, die Parität von Haus- und Fachärzten in dem Gremium herzustellen, schickte die Rechtsaufsicht den Staatskommissar.

Vor dem Hintergrund der Querelen zwischen dem ehemaligen Vorstandschef Andreas Köhler und seiner Stellvertreterin Regine Feldmann wurde unter Gröhe der Vorstand auf drei Personen erweitert – seit der Neubesetzung arbeitet das Gremium arbeitsteilig und effizient. Auch inkriminierte und vom BMG verbotene Immobiliengeschäfte, die die KBV im Zusammenhang mit dem Umzug von Köln nach Berlin getätigt hatte, mussten auf Druck des BMG rückabgewickelt werden.

Für die Ärzte selbst bedeutete das VSG durchaus Vorteile: Zum einen war dieses Gesetz ausgesprochen innovationsfreundlich. Aber es trug auch einigen aufgelaufenen und neuen drängenden Problemen Rechnung: So wurde eine Konvergenzregelung für die Gesamtvergütungen in einigen KVen geschaffen, die beim Start in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung benachteiligt waren.

Besonders wichtig für den Nachwuchs: Die Zahl der förderfähigen Stellen in der Allgemeinmedizin wurde auf 7500 angehoben, erstmals wurden 1000 Weiterbildungsstellen in der fachärztlichen Grundversorgung gefördert.

Gröhe-Reformen

  • Krankenhaus-Strukturreform: Zusätzliche Entgelte für nachgewiesene Aufstockung des Pflegepersonals; mit 10 Milliarden Euro dotierter Fonds zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen für 2016 bis 2020; Schaffung des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) mit dem Ziel strukturierter Qualitätsberichte über Kliniken.
  • Präventionsgesetz: Stärkere Förderung der Prävention in Lebenswelten (Arbeitsplatz, Kita, Schule); Aufstockung der Pflichtförderung durch die GKV auf sieben Euro je Mitglied; Nationale Präventionskonferenz.
  • Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz: Arztinformationssystem des Bundesausschusses über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung; keine Verpflichtung zu speziellen Studien über den Zusatznutzen bei Arzneimittel für Kinder; Verlängerung des Preismoratoriums für patentfreie Arzneimittel bis Ende 2022.
  • Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz: Flexibilisierung der Preisfindung unter qualitativen Gesichtspunkten.
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