Nur noch mit Kindern

Grüne wollen Mitversicherung einschränken

Die Grünen werben fleißig für ihre Idee der Bürgerversicherung. Jetzt haben sie ihre Ideen konkretisiert: Für Kinderlose soll die kostenlose Mitversicherung fallen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, der soll kostenlos mitversichert bleiben.

Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, der soll kostenlos mitversichert bleiben.

© Monkey Business/shutterstock

BERLIN. Die Grünen im Bundestag wollen im Falle der Regierungsbeteiligung zusammen mit der Bürgerversicherung auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV ändern.

Bislang zahle die Solidargemeinschaft "unabhängig von Kinderbetreuung und Pflege", heißt es in dem Papier "Gleichstellung im Lebenslauf", das die Bundestagsfraktion beschlossen hat.

Mit der Bürgerversicherung solle die beitragsfreie Mitversicherung auf jene beschränkt werden, "die Kinder erziehen und ihre Erwerbsbelastung deshalb reduzieren".

Zur Begründung heißt es, eine Durchschnittsverdienerin zahle monatlich 240 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Nichterwerbstätige Ehepartner erhielten den gleichen Versicherungsschutz - ohne zusätzlichen Beitrag.

Im Gegenzug sollen alle anderen Paare so behandelt werden, "als würden sie Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen", heißt es. Damit würden dann alle Einkommen aus Erwerbsarbeit zusammengerechnet, geteilt und verbeitragt.

Damit soll ein Erwerbshindernis insbesondere für Frauen beseitigt werden. Das Ehegattensplitting soll so weit abgeschmolzen werden, wie es der verfassungsrechtliche Rahmen erlaubt. Denn das Splitting "entmutigt Frauen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen".

Die Grünen wollen auch die Pflegezeit völlig neu regeln. Wer Pflegezeit nimmt, soll für bis zu drei Monate ein "volles Rückkehrrecht zu denselben Bedingungen wie vorher haben".

Flankiert werden soll es von einer Lohnersatzleistung in Höhe von 50 Prozent des Nettogehalts, die mindestens 300, höchstens 1000 Euro betragen soll.

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