Transparente Heimqualität

Gutachter schlagen komplett neuen Pflege-TÜV vor

Weg mit den umstrittenen Pflegenoten, ist das Ziel eines neuen Pflege-TÜVs. Im Mittelpunkt soll nicht mehr die Dokumentation stehen, sondern die Ergebnisqualität.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Ziel der Pflege-TÜV-Reform: Die Lebensqualität soll mehr in den Mittelpunkt der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst rücken.

Ziel der Pflege-TÜV-Reform: Die Lebensqualität soll mehr in den Mittelpunkt der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst rücken.

© Butch / Fotolia

NEU-ISENBURG. Wie könnte ein neuer Pflege-TÜV aussehen, der deutlich aussagekräftiger ist als das bislang angewendete Modell der Pflege-Noten? Mit dieser Frage haben sich das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (IPW) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen aQua im Auftrag des Qualitätsauschuss Pflege beschäftigt. Einem Gremium, das paritätisch mit Vertretern von Leistungserbringern und Pflegekassen besetzt ist.

Dabei haben die Wissenschaftler zunächst sechs Qualitätsaspekte entwickelt, die bei künftigen Prüfungen zu berücksichtigen sein sollen.

Das sind die sechs wesentlichen Qualitätsaspekte

  1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung. Geprüft werden soll hier unter anderem wie es mit der Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme aussieht oder bei Körperpflege und Kontinenzverlust.
  2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Darunter fallen unter anderem die medikamentöse Therapie, das Schmerzmanagement, die Wundversorgung.
  3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte. Damit ist gemeint: Wie sieht es mit der Sicherstellung der nächtlichen Versorgung aus? Wie werden Bewohner in Beschäftigungsangebote integriert? Gibt es Hilfe bei der Tagesstrukturierung und Kommunikation?
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen. Es soll geprüft werden, ob neue Heimbewohner bei der Eingewöhnungsphase unterstützt werden, wie es mit der Überleitung bei Krankenhausaufenthalten aussieht, mit freiheitsentziehenden Maßnahmen oder wie mit Bewohnern umgegangen wird, die sich herausfordernd verhalten oder psychische Probleme haben.
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen. Darunter fallen für die Gutachter zum Beispiel biografieorientierte Unterstützungsangebote, die Einhaltung von Hygieneanforderungen, die Abwehr von Risiken und Gefährdungen, die Hilfsmittelversorgung sowie der Schutz von Persönlichkeitsrechten.
  6. Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement. Dazu gehören die Qualifikation und Arbeit der Pflegedienstleitung. Die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen sowie Maßnahmen, die Qualitätsdefizite vermeiden oder beheben sollen.

Geprüft werden sollen diese Kriterien stichprobenartig an der Versorgung von bis zu neun Heimbewohnern durch den Medizinischen Dienst. Die Qualitätsbeurteilung soll dann nicht mehr in Pflegenoten analog der Schulnoten, sondern in vier Kategorien erfasst werden. Diese reichen von „Keine oder geringe Qualitätsdefizite“ bis zu „Schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Die Wissenschaftler halten es für lebensfremd, dass es in einem Pflegeheim überhaupt keine Defizite geben kann.

„Je komplexer die Strukturen und Anforderungen sind, in die menschliches Handeln eingebettet ist, umso weniger kann erwartet werden, dass keine Fehler gemacht werden“, heißt es in dem Gutachten. Zweck einer Qualitätsprüfung könne es aber nicht sein, Ereignisse, die fester Bestandteil des Lebens sind, zu bestrafen.

Heim-Prüfung künftig mit Anmeldung

Die Wissenschaftler schlagen vor, die Prüfungen mindestens 24 Stunden vorher anzumelden. Bislang wird eine Prüfung nicht angekündigt. Bei der Erprobung des neuen Konzepts habe sich gezeigt, dass angekündigte Besuche reibungsloser verliefen.

Da das neue Konzept weniger wie bisher die Dokumentation, dafür mehr die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt rücke, gebe es weniger Spielräume für Manipulationen. Dafür müssten aber zunächst die juristischen Voraussetzungen geschaffen werden.

In Testläufen für das Konzept wurde der Zeitaufwand als höher im Vergleich zum bisherigen System beurteilt. Allerdings bewerteten die Prüfer und auch ein Teil der Einrichtungen das neue Prüfverfahren als Fortschritt. Vor allem die Expertengruppe der Prüfer, die das neue Verfahren getestet haben, hätten sich dafür ausgesprochen, an den zeitverursachenden Elementen wie Fachgespräch und Bewohnergespräch festzuhalten, heißt es in dem Gutachten.

Umstellung bis Herbst 2019 geplant

Die Wissenschaftler sollten auch Vorschläge machen, wie die Qualität der Pflegeeinrichtungen nach außen dargestellt werden kann. So soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Suche nach einem geeigneten Heimplatz erleichtert werden. Dazu wurde ein leicht verständliches Schema entwickelt, aus dem man schnell ersehen kann, wie groß die Unterstützung in einzelnen Bereichen ist. Zum Beispiel beim Erhalt der Mobilität oder der Körperpflege.

Eine Reform des Pflege-TÜV ist dringend nötig, weil der bisherige zu wenig aussagekräftig ist. So erzielen Pflegeheime eine bundesweite Durchschnittsnote von 1,2 bis 1,4. „Ein TÜV, bei dem heute fast jedes Heim ein ‚sehr gut’ bekommt, verdient seinen Namen nicht“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erst kürzlich in einem Interview der Funke-Mediengruppe gesagt. Der Minister will das Bewertungssystem bis zum Herbst 2019 umstellen.

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