Konsortium „EUnetHTA21“

HTA-Verordnung: IQWiG und GBA begleiten Methodenentwicklung

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Berlin/Köln. Ab 2024 sollen gemeinsame Bewertungen von Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien (HTA) auf EU-Ebene starten. Die methodischen Grundlagen für diese Bewertungen werden von einem Gremium vorbereitet, dem auch das IQWiG und der Gemeinsame Bundesausschuss angehören. Nach einer EU-weiten Ausschreibung erhielt das Konsortium „EUnetHTA21“, dem 13 Organisationen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten angehören, nun den Zuschlag.

Im Juni hatten sich Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat auf eine HTA-Verordnung geeinigt. Gemeinsame Bewertungen sollen ab 2024 zunächst für Onkologika und Gentherapeutika erstellt werden.

„Das Projekt ist von großer Bedeutung für die Qualität der künftig in der EU gemeinsam zu erstellenden Nutzenbewertungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten“, betonte IQWiG-Leiter Professor Jürgen Windeler.

Die EU-Kommission fördert die Weiterentwicklung der methodischen Grundlagen für die Umsetzung der EU-HTA-Verordnung über zwei Jahre mit drei Millionen Euro. (fst)

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