Hausärzteverband erringt Teilsieg vor Gericht
MÜNCHEN (sto). Eine Satzungsänderung des Bayerischen Hausärzteverbandes, wonach eine Vorstandstätigkeit im eigenen Verband unvereinbar ist mit der gleichzeitigen Tätigkeit als Vorstandsbeauftragter der KV Bayerns (KVB), ist nach einem Urteil des Landgerichts München I zulässig.