Direkt zum Inhaltsbereich

Tschechien

Hausgeburt-Verbot ist zulässig

Tschechien darf seinen Hebammen die Hilfe bei Hausgeburten verbieten - das entschied nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Veröffentlicht:

STRASSBURG. Ein Verbot für Hebammen, Hausgeburten zu unterstützen, verletzt nicht die Grundrechte der Mütter. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg - und billigte deswegen eine entsprechende Regelung in Tschechien.

Teils nach schlechten Vorerfahrungen im Krankenhaus wollten die beiden Beschwerdeführerinnen ihr zweites beziehungsweise drittes Kind zu Hause bekommen. Sie fanden jedoch keine Hebammen, die sie dabei unterstützen würden.

Hintergrund dafür ist ein tschechisches Verbot für Angehörige sämtlicher Gesundheitsberufe, Hausgeburten zu begleiten. Auch Hebammen dürfen danach nur in den Krankenhäusern arbeiten.

Die beiden Frauen machten geltend, das Verbot verletze ihr Menschenrecht auf Privat- und Familienleben.

Mit einer knappen Mehrheitsentscheidung wies der EGMR die Beschwerden ab. Er betonte, dass die Regelungen für Hausgeburten in den Zeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention unterschiedlich sind.

In Tschechien habe das Verbot für die Hebammen eine gesetzliche Grundlage. Es gebe auch keine Zweifel, dass der tschechische Gesetzgeber damit das legitime Ziel des Gesundheitsschutzes für die Mütter und insbesondere für deren Kinder verfolge.

Streit könne es daher nur darum geben, ob das Verbot erforderlich ist. Die Mehrzahl der Studien komme zwar zu dem Ergebnis, dass bei normalen Schwangerschaften eine von qualifizierten Hebammen begleitete Hausgeburt nicht zu erhöhten Risiken führt.

Dennoch dürfe sich Tschechien auf das Argument berufen, dass immer ein Restrisiko bleibe, dass bei einer Geburt die Mittel eines Krankenhauses benötigt werden, befanden die Straßburger Richter.

Es sei auch legitim, die für Geburten verfügbaren Mittel auf die Kliniken zu konzentrieren. Gemessen daran seien die Beeinträchtigungen für die Beschwerdeführerinnen und andere Mütter nicht unverhältnismäßig.

Angesichts der schlechten Erfahrungen der Beschwerdeführerinnen bei früheren Geburten forderte der EGMR allerdings Tschechien auf, sicherzustellen, dass Mütter Krankenhäuser aufsuchen können, in denen ihre Wünsche für die Geburt respektiert und berücksichtigt werden.

Zudem soll Tschechien regelmäßig überprüfen, ob das Verbot angesichts der Fortentwicklung der Medizin und auch der Notfallversorgung erforderlich bleibt. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen

Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Podcast Dr. Nele Frerksen-Kirschner

© Porträt: Dr. Nele Freerksen-Kirschner, Universitätsklinik Aachen | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wechseljahresbeschwerden individuell behandeln

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gedeon Richter Pharma GmbH, Köln
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisinventar

So lassen sich Praxen ihre Therapieliege fördern

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Lesetipps
Die erwachsene Tochter zeigt ihrer älteren Mutter, wie man Healthtech-Geräte wie eine Smartwatch mit mobiler App nutzt, um zu Hause Gesundheit, Herzfrequenz und Blutdruck zu überwachen.

© CandyRetriever / stock.adobe.com

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?