Kritik an Mammografie-Screening

Hecken kündigt Veränderungen an

Das Mammografie-Screening wird zurzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss evaluiert. Abgeschlossen sein soll dieser Prozess zwar erst in anderthalb Jahren. "Veränderungen wird es auf jeden Fall geben", kündigt GBA-Chef Professor Josef Hecken aber schon jetzt an.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Beim Mammografie-Screening wird sich einiges ändern.

Beim Mammografie-Screening wird sich einiges ändern.

© Sven Bähren / fotolia.com

DÜSSELDORF. Das Mammografie-Screening wird auf lange Sicht nicht so bleiben, wie es ist. "Veränderungen wird es auf jeden Fall geben", sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Professor Josef Hecken bei der Veranstaltung "Düsseldorf IN - Ärzte im Gespräch" der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und Signa Property Funds Deutschland.

Der GBA evaluiert derzeit das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. "Es gibt durchaus differenzierte Rückmeldungen, die sicher dazu führen, dass das Mammografie-Screening kritisch diskutiert wird", berichtete er.

Die Bewertung solle in anderthalb Jahren abgeschlossen sein, kündigte Hecken an. Wo Licht sei, gebe es auch Schatten. "Beim Mammografie-Screening sehen wir viel Schatten durch die falsch positiven Befunde."

Kein schneller Qualitätssprung

Der GBA-Chef warnte in Düsseldorf vor übertriebenen Hoffnungen, dass es durch die Krankenhausreform schnell zu einem Qualitätssprung in den Kliniken kommen wird. Der Ausschuss müsse erst einmal die Bereiche identifizieren, in denen Qualitätsverbesserungen überhaupt mit einem angemessenen Aufwand zu erzielen sind und in denen es aufgrund der Risikolage einen Handlungsbedarf gibt.

Von Abschlägen auf die Klinikvergütung bei schlechter Qualität hält Hecken nichts. Schließlich habe jeder Versicherte Anspruch auf eine durchschnittliche oder gute Versorgungsqualität. Abschläge könnten Krankenhausdirektoren zu der Abwägung verleiten, was sich mehr lohnt: die Investition in eine höhere Qualität oder die Inkaufnahme einer geringeren Vergütung.

Streitfall Mindestmengen

Auch Pay for performance-Ansätze sieht er skeptisch. "Man muss sich von dem Gedanken befreien, dass es eine Möglichkeit gibt, risikoadjustiert Ergebnisqualität zu messen." Bislang fehlten die Instrumente, um auch den weiteren Verlauf der Behandlung sowie die Compliance des Patienten in den Blick zu nehmen.

Für die ergebnisorientierte Vergütung sei es notwendig, den Weg des Patienten durch die Sektoren nachzuverfolgen. "Es dauert drei bis vier Jahre, um das zu installieren", schätzt Hecken.

Für die konkrete Festlegung von Mindestmengen fehle häufig die Evidenz. Dennoch seien sie in manchen Fällen zum Schutz der Patienten notwendig. So stehe es jedem Erwachsenen frei, sich aus persönlichen Gründen in einem Krankenhaus das Knie operieren zu lassen, das bei dieser Indikation keinen guten Ruf hat, sagte er. Aber: "Die, die nicht selbst entscheiden können, muss das Gesundheitssystem schützen."

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses verwies auf die Mindestmengenregelung für die Versorgung von Frühgeborenen, die das Bundessozialgericht gekippt hatte. "Das war die Entscheidung in meiner Amtszeit, die mir am meisten weh getan hat."

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