Hersteller müssen Unbedenklichkeit nachweisen

BRÜSSEL (taf). Geschmacksverstärker, Farbzusätze oder Ersatzzuckerstoffe müssen laut EU-Kommission ab 2013 auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht werden. Eine entsprechende Registrierung müssen Lebensmittelhersteller in der Europäischen Union (EU) bei der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) künftig beantragen.

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Die EU-Kommisson veröffentlichte in dieser Woche zwei Listen zu erlaubten und verbotenen Zusatzstoffen. So dürfen zum Beispiel in Naturjoghurt, Butter, Nudelprodukten, Brot, Honig und Naturfruchtsäften keine künstlichen Zusatzstoffe zur Haltbarkeitsverlängerung beigemischt werden.

Genau hinsehen muss der Verbraucher in Zukunft aber bei anderen Nahrungsmitteln. Für Schokoladenriegel, Snacks, Soßenpulver und mit Aromastoffen angereicherte Getränke hat EFSA eine Positivliste über zugelassene Inhaltsstoffe veröffentlicht.

Seit 2008 existiert auf Drängen des Europäischen Parlaments eine EU-Rahmengesetzgebung für Lebensmittelzusatzstoffe. Demnach sollen bis 2020 Tausende von Inhaltsstoffen auf toxische, gesundheitsbeeinträchtigende oder krebserregende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit hin untersucht werden.

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