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Erhalt der Fertilität

Hilfe für junge Menschen mit Krebs gefordert

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion plädiert dafür, dass Kassen die Kosten für den Erhalt der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit übernehmen sollen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Patienten, denen in jungen Jahren durch die Behandlung einer Erkrankung der Verlust der Fertilität droht, sollten die Krankenkasse Maßnahmen zum Erhalt der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit bezahlen. Das fordert die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag.

Hintergrund ist der Einsatz von Zytostatika in der Krebstherapie, bei Autoimmunerkrankungen oder Rheuma. Diese haben die Heilungs- und Therapiechancen in den vergangenen Jahren erheblich verbessert, eine der Nebenwirkungen kann aber der Verlust der Fertilität sein.

Deren Erhaltung als präventive Maßnahme sieht das Sozialgesetzbuch V bislang nicht vor, kritisieren die Unionspolitiker in einem Positionspapier. Allerdings wird der Verlust der Fruchtbarkeit oder der Zeugungsfähigkeit als Krankheit anerkannt und deren Behandlung in Paragraf 27 Satz 5 SGB V erwähnt.

Die Gesundheitspolitiker wollen erreichen, dass auch die Bewahrung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit Teil der Behandlung wird, auf die Versicherte Anspruch haben. Dazu zählen sie die Entnahme, Aufbereitung, Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen und Keimgeweben.

Der Anspruch soll nach dem Willen der Parlamentarier für Betroffene ab dem reproduktionsfähigen Alter bestehen. Die spätere Wiederverwendung von Keimzellen sollte sich am Paragrafen 27a SGB V orientieren. Der zieht die Altersgrenze für Frauen bei der Vollendung des 40. Lebensjahres und bei Männern des 50. Lebensjahres. Zudem wird eine eheliche Partnerschaft vorausgesetzt.

In Deutschland erkranken jährlich etwa 15 000 junge Erwachsene und 2000 Kinder an Krebs. (chb)

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